Photovoltaik-Förderung in Tübingen
Für Tübingen (72070) haben wir 4 Förderungen zu Photovoltaik-Anlage (Dach) erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.
Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 19.08.2026 gegengeprüft.
Wichtig: Anlage innerhalb eines Monats registrierenText anzeigenZuklappen
Bei Photovoltaik gibt es keinen Förderantrag – der Nullsteuersatz gilt automatisch. Dafür musst du die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.
Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Installateurs. Wer die Frist verpasst, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt.
So läuft es Schritt für Schritt →Bund
Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen (0% Mehrwertsteuer)
0 % Umsatzsteuer statt 19 % auf Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Batteriespeicher)
Für wen: Betreiber von PV-Anlagen auf/an Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden für gemeinnützige Zwecke
Gilt für Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Wechselrichter, Batteriespeicher) bei Anlagen auf/an Wohngebäuden - keine Leistungsobergrenze. Wartungs-/Garantieverträge weiterhin mit 19 % USt. Dauerhaft, nicht befristet (Stand: geprüft 2026-08-15). Kein Antrag und keine Bewerbung nötig – der Nullsteuersatz wird direkt vom Fachbetrieb auf der Rechnung angewandt.
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).
Zur offiziellen SeiteKfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Photovoltaik)
Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.
Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die PV-Strom einspeisen oder verkaufen
Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW. Balkonkraftwerke/Steckeranlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen (keine Netzeinspeisung).
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).
Zur offiziellen SeiteLand
L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (BW)
Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 €, kein Zuschuss. Laufzeit wahlweise 5, 10, 20 oder 30 Jahre bei 10 Jahren Zinsbindung. Zinssatz nach aktueller Konditionenübersicht der L-Bank.
Für wen: Selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden bis 3 Wohneinheiten in Baden-Württemberg
Finanziert werden PV-Anlage, BATTERIESPEICHER, Installation und Anschluss sowie sonstige Kosten wie Messeinrichtungen und WALLBOX. Gebäude in Baden-Württemberg mit bis zu drei Wohneinheiten; der Antragsteller muss mindestens eine Wohneinheit selbst bewohnen und die Rechnungen selbst bezahlen. Anlagengröße bis 30 kWp. ANTRAG NUR ÜBER DIE HAUSBANK, nicht direkt bei der L-Bank – und wie bei Förderkrediten üblich vor Beginn des Vorhabens. NICHT VERWECHSELN mit 'Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien' – das führt die L-Bank unter eingestellten Produkten.
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026). Vor Beginn des Vorhabens beantragen.
Zur offiziellen SeiteKommune
Photovoltaik und Batteriespeicher (Stadt Tübingen)
Pauschalen je nach Anlagenart und Leistung: PV-Vollbelegung 500–700 €, Solardachziegel/Indach-PV und PVT-Hybridkollektoren 1.000–1.500 €, Batteriespeicher zusätzlich 250 €
Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, Betriebe und Vereine in Tübingen
Förderhöhen im Einzelnen – Modul A (PV-Vollbelegung): ab 2 kWp 500 €, ab 8 kWp 600 €, 15 bis 25 kWp 700 €; Norddach-Bonus 400 €. Modul B (Solardachziegel, Indach-PV) und Modul C (PVT-Hybridkollektoren): ab 2 kWp 1.000 €, ab 8 kWp 1.250 €, 15 bis 25 kWp 1.500 €; Sonder-Norddach-Bonus 750 €. Modul D (Photovoltaik über Parkplatzflächen): ab 4 kWp 500 €, ab 25 kWp 2.000 €, ab 50 kWp 4.000 €, ab 100 kWp 5.000 €. Batteriespeicher ab 2 kWh nutzbarer Kapazität: 250 €. Gefördert werden Photovoltaik-Vollbelegungen und Batteriespeicher (Modul A, mit Bonus für Norddach-Belegung), Solardachziegel und Indach-Photovoltaik (Modul B), PVT-Hybridkollektoren (Modul C) sowie Photovoltaik über Parkplatzflächen (Modul D). Die Förderhöhe hängt von Modul und Anlagenleistung ab und steht in der städtischen Förderrichtlinie – bitte dort nachsehen oder beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz erfragen (07071 204-1800, umwelt-klimaschutz@tuebingen.de).
Zeitpunkt: Antragstellung ist möglich; die Richtlinie hat den Stand 14. Juli 2026. Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026).
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