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Förderung für Dach & Fassade in Tübingen

Für Tübingen (72070) haben wir 3 Förderungen zu Dach & Fassade erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 19.08.2026 gegengeprüft.

Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigen

Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.

Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.

So läuft es Schritt für Schritt →

Bund

Bundesweit

KfW-Kredit 261 – Sanierung zum Effizienzhaus (Wohngebäude)

Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, davon Tilgungszuschuss 5-15 % je nach Effizienzhaus-Stufe (max. 22.500 Euro). Zusätzlich bis zu 10 % für ein Worst-Performing-Building und bis zu 15 % für serielle Sanierung.

Für wen: Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Tilgungszuschuss gestaffelt: Effizienzhaus 40 NH 15 %, EH 40 EE 10 %, EH 55 NH 10 %, EH Denkmal NH 10 %, EH 55 EE / 70 NH / 85 NH / Denkmal EE je 5 %. Für EH 70 EE und EH 85 EE gibt es keinen Zuschuss. Konditionen zuletzt zum 21.07.2026 angepasst. Achtung: Das Programm steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).

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Bundesweit

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

15 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 30.000 € für die erste Wohneinheit – mit iSFP-Bonus 60.000 €

Für wen: Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen (Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich diese Grenzen auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die technische Mindestanforderungen erfüllen und das energetische Niveau verbessern (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz, Fachplanung/Baubegleitung); für bestimmte Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend hinzuzuziehen; Antragstellung online über das BAFA-Portal; ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden für Anträge nach neuen Förderkonditionen WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden.

Zeitpunkt: Neue TPB-IDs erforderlich ab 21.07.2026; gesonderte Regelungen für Anträge bis 20.07.2026

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Kommune

Tübingen

Sanierungsprämie (Stadt Tübingen)

Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan bis 2.000 € (Einfamilienhaus) bzw. 4.000 € (Mehrfamilienhaus); Komplettsanierung 2.500 € bzw. ab 3.000 €, höchstens 5.000 €

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in Tübingen

Förderhöhen im Einzelnen – Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan: höchstens 2.000 € für Einfamilienhäuser (bis 2 Wohneinheiten) und 4.000 € für Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten). Komplettsanierung: 2.500 € für Einfamilienhäuser; bei Mehrfamilienhäusern 3.000 € Grundbetrag zzgl. 500 € je weiterer Wohneinheit, höchstens 5.000 €. Zusätzlich Zuschuss für den Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe (Pauschale nach Bauart). Voraussetzung ist eine neutrale, qualifizierte Energieberatung nach BAFA oder KfW beziehungsweise ein Sanierungsfahrplan – die Prämie belohnt also die Umsetzung einer fachlich begleiteten Sanierung. Module: A Sanierung auf Effizienzhaus 40, 55, Denkmal oder Passivhaus samt Bonus für nachwachsende Dämmstoffe, B I Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit demselben Bonus, B II Heizungstausch auf eine strombetriebene Wärmepumpe. Die Förderhöhe steht in der städtischen Richtlinie – bitte dort nachsehen oder beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz erfragen (07071 204-1800).

Zeitpunkt: Antragstellung ist möglich; die Richtlinie hat den Stand 15. April 2026. Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026).

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.