Photovoltaik-Förderung in Köln
Für Köln (50667) haben wir 5 Förderungen zu Photovoltaik-Anlage (Dach) erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.
Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 19.08.2026 gegengeprüft.
Wichtig: Anlage innerhalb eines Monats registrierenText anzeigenZuklappen
Bei Photovoltaik gibt es keinen Förderantrag – der Nullsteuersatz gilt automatisch. Dafür musst du die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.
Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Installateurs. Wer die Frist verpasst, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt.
So läuft es Schritt für Schritt →Bund
Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen (0% Mehrwertsteuer)
0 % Umsatzsteuer statt 19 % auf Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Batteriespeicher)
Für wen: Betreiber von PV-Anlagen auf/an Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden für gemeinnützige Zwecke
Gilt für Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Wechselrichter, Batteriespeicher) bei Anlagen auf/an Wohngebäuden - keine Leistungsobergrenze. Wartungs-/Garantieverträge weiterhin mit 19 % USt. Dauerhaft, nicht befristet (Stand: geprüft 2026-08-15). Kein Antrag und keine Bewerbung nötig – der Nullsteuersatz wird direkt vom Fachbetrieb auf der Rechnung angewandt.
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).
Zur offiziellen SeiteKfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Photovoltaik)
Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.
Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die PV-Strom einspeisen oder verkaufen
Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW. Balkonkraftwerke/Steckeranlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen (keine Netzeinspeisung).
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).
Zur offiziellen SeiteLand
progres.nrw – Fassaden-Photovoltaik (NRW)
Maximal 350 € je Kilowatt-Peak, höchstens 50.000 €. Gefördert werden die Mehrkosten gegenüber einer Dachanlage. Je Netzanschluss und Gebäude wird die Zuwendung nur einmal gewährt.
Für wen: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen
Gefördert wird nur echte Fassaden-Photovoltaik: eine Anlage, die „als Teil der Gebäudehülle in die Fassade des Gebäudes funktionell integriert ist“. Eine vor die Wand gesetzte Aufdach-Konstruktion zählt nicht. Alle baurechtlichen und – falls einschlägig – denkmalrechtlichen Anforderungen müssen erfüllt sein. Die Einspeisevergütung nach EEG bleibt möglich; die Rückzahlungspflicht bei EEG-Nutzung gilt nur für Freiflächenanlagen nach Nummer 6.1.1, nicht für Fassadenanlagen. Antrag ausschliesslich digital über das Förderportal der Bezirksregierung Arnsberg. Wichtig: Es genügt nicht, den Antrag vor Beginn zu stellen – gefördert werden nach Nummer 4.2 der Richtlinie nur Maßnahmen, „mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden ist“. Als Beginn gilt bereits jede verbindliche Bestellung oder jeder Liefer- und Leistungsvertrag. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; bewilligt wird nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (Nummer 1.3). Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag nötig. Belegstelle: Nummer 6.1.6 der Richtlinie.
Zeitpunkt: Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft (Stand 17.08.2026). Vom 10.12.2025 bis Februar 2026 war die Antragstellung ausgesetzt, weil die Mittel erschöpft waren – Anträge sind derzeit wieder möglich, aber nur solange Haushaltsmittel reichen.
Zur offiziellen Seiteprogres.nrw – Hauselektrik im Mehrparteienhaus vor PV-Anlage (NRW)
Maximal 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 20.000 €. Je Netzanschluss und Standort nur einmal.
Für wen: Eigentümer bestehender Mehrparteienhäuser in Nordrhein-Westfalen, auch Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
Voraussetzung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als 30 Kilowatt-Peak installierter Leistung – bei kleineren Anlagen gibt es nichts. Zweck ist, den Strom vor Ort in den Wohnungen nutzbar zu machen (Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung). Zuwendungsfähig sind Messsysteme und Messplätze wie Zählerschränke, Kommunikationseinheiten, Erneuerung oder Verstärkung der Haus- und Wohnungsanschlüsse, stärkere Kabel sowie der Arbeitsaufwand und die Planungskosten. Antrag ausschliesslich digital über das Förderportal der Bezirksregierung Arnsberg. Wichtig: Es genügt nicht, den Antrag vor Beginn zu stellen – gefördert werden nach Nummer 4.2 der Richtlinie nur Maßnahmen, „mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden ist“. Als Beginn gilt bereits jede verbindliche Bestellung oder jeder Liefer- und Leistungsvertrag. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; bewilligt wird nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (Nummer 1.3). Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag nötig. Belegstelle: Nummer 6.1.5 der Richtlinie.
Zeitpunkt: Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft (Stand 17.08.2026). Vom 10.12.2025 bis Februar 2026 war die Antragstellung ausgesetzt, weil die Mittel erschöpft waren – Anträge sind derzeit wieder möglich, aber nur solange Haushaltsmittel reichen.
Zur offiziellen SeiteKommune
Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen (Stadt Köln)
Photovoltaik: 2–5 kWp 1.500 € · über 5–9 kWp 2.000 € · über 9–14 kWp 2.300 € · über 14 kWp 2.500 € · Batteriespeicher: 3–7 kWh 500 € · über 7–11 kWh 1.000 € · über 11 kWh 1.300 € · Steckersolargerät 150 € je Wohn- oder Gewerbeeinheit, 300 € mit Köln-Pass · Gemeinnützige Vereine deutlich mehr: Photovoltaik 6.000 bis 10.000 €, Speicher 3.500 bis 10.000 €
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter in Köln, dazu gemeinnützige Vereine
Gefördert werden fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen – Aufdach, Indach, Solardachziegel und Fassadenanlagen. Der Batteriespeicher braucht eine Hersteller- oder Zeitwertersatzgarantie über 10 Jahre; für Steckersolargeräte gibt es keine Speicherförderung. Steckersolargerät: Module 600 bis 2.000 Wp, Wechselrichter 600 bis 800 W, Eigenbau ist ausgeschlossen. Auch Inselanlagen in Kleingärten nach der Kölner Kleingartenordnung werden gefördert (150 €, mit Köln-Pass 300 €). WICHTIG: „Erst nach Zuwendungsbescheid dürfen Fachunternehmen beauftragt oder Bestellungen getätigt werden.“ Ausnahme sind Steckersolargeräte – die dürfen vorher gekauft werden, dann muss der Antrag spätestens drei Monate nach dem Kauf gestellt sein, auf eigenes Risiko. Wird das Dach gleichzeitig über das Programm „GRÜN hoch 3“ begrünt, gibt es 50 € je kWp zusätzlich. Für 2026 stehen 8 Millionen Euro bereit; das Programm läuft bis zum 31.12.2026, sofern die Mittel nicht vorher ausgeschöpft sind.
Zeitpunkt: Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026, sofern die Mittel (8 Mio. € für 2026) nicht vorher ausgeschöpft sind.
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Förderungen für meine PLZAngaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.