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Photovoltaik-Förderung in Köln

Köln zahlt für Photovoltaik-Anlage bis zu 10.000 € aus eigenen Mitteln. Der Höchstbetrag ist an Bedingungen geknüpft – welche, steht unten. Dazu kommen die Programme Nordrhein-Westfalen und vom Bund.

Für Köln (50667) haben wir 6 Förderungen zu Photovoltaik-Anlage (Dach) erfasst, davon 2 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 07.09.2026 gegengeprüft.

Was wir für Köln geprüft haben

Wir rufen 2 amtliche Seiten der Stadt Köln regelmäßig ab, zuletzt am 07.09.2026. Für Photovoltaik-Anlage zahlt Köln aus eigenen Mitteln – die Programme stehen weiter unten.

Wichtig: Anlage innerhalb eines Monats registrierenText anzeigen

Bei Photovoltaik gibt es keinen Förderantrag – der Nullsteuersatz gilt automatisch. Dafür musst du die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.

Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Installateurs. Wer die Frist verpasst, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt.

So läuft es Schritt für Schritt →

Förderung vom Bund: KfW und BAFA

Bundesweit

Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen (0% Mehrwertsteuer)

0 % Umsatzsteuer statt 19 % auf Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Batteriespeicher)

Für wen: Betreiber von PV-Anlagen auf/an Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden für gemeinnützige Zwecke

Gilt für Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Wechselrichter, Batteriespeicher) bei Anlagen auf/an Wohngebäuden - keine Leistungsobergrenze. Wartungs-/Garantieverträge weiterhin mit 19 % USt. Dauerhaft, nicht befristet (Stand: geprüft 2026-08-15). Kein Antrag und keine Bewerbung nötig – der Nullsteuersatz wird direkt vom Fachbetrieb auf der Rechnung angewandt. MINDESTKAPAZITÄT FÜR BATTERIESPEICHER: Batteriespeicher unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn sie dazu bestimmt sind, Strom aus begünstigten Solarmodulen zu speichern; hiervon wird ausgegangen, wenn der Speicher eine nutzbare Kapazität von mindestens 5 kWh hat.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Bundesweit

KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Photovoltaik)

Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die PV-Strom einspeisen oder verkaufen

Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW. Balkonkraftwerke/Steckeranlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen (keine Netzeinspeisung). BEREITSTELLUNGSPROVISION: Es fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an, die sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusage beginnt.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Förderung vom Land für Photovoltaik-Anlage

Nordrhein-Westfalen

progres.nrw – Fassaden-Photovoltaik (NRW)

Maximal 350 € je Kilowatt-Peak, höchstens 50.000 €. Gefördert werden die Mehrkosten gegenüber einer Dachanlage. Je Netzanschluss und Gebäude wird die Zuwendung nur einmal gewährt.

Für wen: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Gefördert wird nur echte Fassaden-Photovoltaik: eine Anlage, die „als Teil der Gebäudehülle in die Fassade des Gebäudes funktionell integriert ist“. Eine vor die Wand gesetzte Aufdach-Konstruktion zählt nicht. Alle baurechtlichen und – falls einschlägig – denkmalrechtlichen Anforderungen müssen erfüllt sein. Die Einspeisevergütung nach EEG bleibt möglich; die Rückzahlungspflicht bei EEG-Nutzung gilt nur für Freiflächenanlagen nach Nummer 6.1.1, nicht für Fassadenanlagen. Antrag ausschliesslich digital über das Förderportal der Bezirksregierung Arnsberg. Wichtig: Es genügt nicht, den Antrag vor Beginn zu stellen – gefördert werden nach Nummer 4.2 der Richtlinie nur Maßnahmen, „mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden ist“. Als Beginn gilt bereits jede verbindliche Bestellung oder jeder Liefer- und Leistungsvertrag. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; bewilligt wird nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (Nummer 1.3). Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag nötig. Belegstelle: Nummer 6.1.6 der Richtlinie.

Zeitpunkt: Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft (Stand 17.08.2026). Vom 10.12.2025 bis Februar 2026 war die Antragstellung ausgesetzt, weil die Mittel erschöpft waren – Anträge sind derzeit wieder möglich, aber nur solange Haushaltsmittel reichen.

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Nordrhein-Westfalen

progres.nrw – Hauselektrik im Mehrparteienhaus vor PV-Anlage (NRW)

Maximal 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 20.000 €. Je Netzanschluss und Standort nur einmal.

Für wen: Eigentümer bestehender Mehrparteienhäuser in Nordrhein-Westfalen, auch Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Voraussetzung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als 30 Kilowatt-Peak installierter Leistung – bei kleineren Anlagen gibt es nichts. Zweck ist, den Strom vor Ort in den Wohnungen nutzbar zu machen (Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung). Zuwendungsfähig sind Messsysteme und Messplätze wie Zählerschränke, Kommunikationseinheiten, Erneuerung oder Verstärkung der Haus- und Wohnungsanschlüsse, stärkere Kabel sowie der Arbeitsaufwand und die Planungskosten. Antrag ausschliesslich digital über das Förderportal der Bezirksregierung Arnsberg. Wichtig: Es genügt nicht, den Antrag vor Beginn zu stellen – gefördert werden nach Nummer 4.2 der Richtlinie nur Maßnahmen, „mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden ist“. Als Beginn gilt bereits jede verbindliche Bestellung oder jeder Liefer- und Leistungsvertrag. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; bewilligt wird nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (Nummer 1.3). Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag nötig. Belegstelle: Nummer 6.1.5 der Richtlinie.

Zeitpunkt: Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft (Stand 17.08.2026). Vom 10.12.2025 bis Februar 2026 war die Antragstellung ausgesetzt, weil die Mittel erschöpft waren – Anträge sind derzeit wieder möglich, aber nur solange Haushaltsmittel reichen.

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Förderung der Stadt Köln

Köln

Förderprogramm Inselanlage (Kölner Kleingartenordnung)

150 Euro pro Kleingarten, 300 Euro für Köln-Pass Inhaber*innen; für gemeinnützige Vereine gestaffelt 150 bis 10.000 Euro je nach kWp

Für wen: Kleingärtner*innen im Geltungsbereich der Kölner Kleingartenordnung (KGO), sowie gemeinnützige Vereine

300 Euro nur für Köln-Pass Inhaber*innen, ein Gerät pro Kleingarten, Zustimmung des Eigentümers erforderlich, kein Eigenbau, keine Batteriespeicher förderfähig, Antrag spätestens 3 Monate nach Kauf möglich MAXIMALE GESAMTFÖRDERUNG PRO GEBÄUDE UND KALENDERJAHR: Die Gesamtförderung ist auf maximal 10.000 Euro pro Gebäude und Kalenderjahr begrenzt.

Zeitpunkt: Antrag spätestens 3 Monate nach Kauf

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Köln

Förderprogramm Photovoltaik-Anlage

Förderpauschale je nach Anlagenleistung: 1.500 Euro (2-5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp); für gemeinnützige Vereine 6.000 bis 10.000 Euro

Für wen: Eigentümer*innen, Erbbau- oder Nießbrauchberechtigte, Mieter*innen, Pächter*innen, Wohnberechtigte, Energiedienstleister*innen (Contractoren) sowie gemeinnützige Vereine an Bestandsgebäuden in Köln

Pauschale gestaffelt nach kWp-Leistung, max. 60% der förderfähigen Kosten (80% bei Vereinen), max. 10.000 Euro Gesamtförderung pro Gebäude und Kalenderjahr, Gebäude mind. 5 Jahre alt, Ausführung durch Fachunternehmen, Antragstellung vor Beauftragung ZWISCHENSTUFEN DER FÖRDERPAUSCHALE: Für Photovoltaik-Anlagen mit über 5 kWp bis 9 kWp beträgt die Förderpauschale 2.000 Euro (Vereine: 8.000 Euro), für über 9 kWp bis 14 kWp beträgt sie 2.300 Euro (Vereine: 9.200 Euro).

Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.

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Häufige Fragen zur Förderung von Photovoltaik-Anlage in Köln

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik-Anlage in Köln?

Derzeit sind es 6 Programme: 2 vom Bund (KfW und BAFA), 2 vom Land, 2 von der Stadt Köln. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.

Wo beantrage ich die Förderung für Photovoltaik-Anlage?

Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA, beim Land, bei der Stadt Köln. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja, bei 3 der hier aufgeführten Programme muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — progres.nrw – Fassaden-Photovoltaik (NRW) und progres.nrw – Hauselektrik im Mehrparteienhaus vor PV-Anlage (NRW) und weitere. Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 07. September 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.

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