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Wärmepumpen-Förderung in Tübingen

Für Tübingen (72070) haben wir 5 Förderungen zu Wärmepumpe / Heizungstausch erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 19.08.2026 gegengeprüft.

Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigen

Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.

Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.

So läuft es Schritt für Schritt →

Bund

Bundesweit

KfW-Heizungsförderung 458 (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse)

Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich möglich: Klimageschwindigkeits-Bonus 16 Prozentpunkte und Einkommens-Bonus bis 40 Prozentpunkte (nur für selbstnutzende Eigentümer). Gesamtzuschuss höchstens 70 % – und nur bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Kind) höchstens 80 %.

Für wen: Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften

Förderfähige Höchstkosten: 28.000 € für Einfamilienhäuser; bei Mehrfamilienhäusern 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Antrag läuft über das KfW-Portal 'Meine KfW', NICHT über das BAFA. Einkommens-Bonus nur für SELBSTNUTZENDE Eigentümer und nur für die selbstgenutzte Wohneinheit – Vermieter bekommen ihn nicht. Gestaffelt: 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 bis 40.000 €, 10 bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen; lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig pauschal um 10.000 €. OBERGRENZE: Alle Boni zusammen sind auf 70 % gedeckelt; 80 % gelten nur bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag). WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden. Für dieselbe Maßnahme ist der Steuerbonus nach § 35c EStG ausgeschlossen. KLIMA-SPLIT-ANLAGEN: Eine Klimaanlage, die auch heizt, ist förderrechtlich eine Luft-Luft-Wärmepumpe und damit förderfähig – die KfW rechnet in ihren eigenen Beispielen eine „Luft-Luft-Wärmepumpe (Klima-Split-Anlage)“ durch, die „überwiegend zum Heizen genutzt wird und zusätzlich die Möglichkeit zum Kühlen bietet“. Entscheidend ist das Wort ÜBERWIEGEND: Für eine Anlage, die nur kühlt, gibt es keinen Cent. Sie muss die vorhandene Heizung ersetzen. Statt des hydraulischen Abgleichs verlangt die KfW bei Luftsystemen die „Anpassung der Luftvolumenströme“. Nicht als Wärmeerzeuger förderfähig sind Luft/Luft-Wärmepumpen, die ausschließlich die Ab- oder Fortluft einer raumlufttechnischen Anlage als Wärmequelle nutzen – ein Split-Gerät mit Außenluft fällt nicht darunter. (Belegt aus dem KfW-Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen“, Version 10.1 vom 07/2026, Abschnitt 4.1.3, geprüft am 17.08.2026.)

Zeitpunkt: Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte (16 → 12 → 8 → 4); er entfällt vollständig am 01.08.2028. Auch die förderfähigen Höchstkosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € (28.000 → 27.250 → 26.500 …) bis auf 22.000 € ab 01.08.2030. Grundlage: BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

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Bundesweit

KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Wärmepumpe & Solarthermie)

Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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KfW-Kredit 261 – Sanierung zum Effizienzhaus (Wohngebäude)

Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, davon Tilgungszuschuss 5-15 % je nach Effizienzhaus-Stufe (max. 22.500 Euro). Zusätzlich bis zu 10 % für ein Worst-Performing-Building und bis zu 15 % für serielle Sanierung.

Für wen: Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Tilgungszuschuss gestaffelt: Effizienzhaus 40 NH 15 %, EH 40 EE 10 %, EH 55 NH 10 %, EH Denkmal NH 10 %, EH 55 EE / 70 NH / 85 NH / Denkmal EE je 5 %. Für EH 70 EE und EH 85 EE gibt es keinen Zuschuss. Konditionen zuletzt zum 21.07.2026 angepasst. Achtung: Das Programm steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).

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Bundesweit

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

20 % der Kosten, max. 40.000 Euro pro Objekt – verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Immobilien/Wohneinheiten

Nur für selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude muss bei Maßnahmenbeginn älter als 10 Jahre sein. Ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits BEG-Zuschuss, KfW-Kredit oder andere öffentliche Förderung genutzt wird – man muss sich entscheiden. Quelle: §35c EStG. Kein Förderantrag nötig – die Steuerermäßigung wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).

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Kommune

Tübingen

Sanierungsprämie (Stadt Tübingen)

Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan bis 2.000 € (Einfamilienhaus) bzw. 4.000 € (Mehrfamilienhaus); Komplettsanierung 2.500 € bzw. ab 3.000 €, höchstens 5.000 €

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in Tübingen

Förderhöhen im Einzelnen – Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan: höchstens 2.000 € für Einfamilienhäuser (bis 2 Wohneinheiten) und 4.000 € für Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten). Komplettsanierung: 2.500 € für Einfamilienhäuser; bei Mehrfamilienhäusern 3.000 € Grundbetrag zzgl. 500 € je weiterer Wohneinheit, höchstens 5.000 €. Zusätzlich Zuschuss für den Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe (Pauschale nach Bauart). Voraussetzung ist eine neutrale, qualifizierte Energieberatung nach BAFA oder KfW beziehungsweise ein Sanierungsfahrplan – die Prämie belohnt also die Umsetzung einer fachlich begleiteten Sanierung. Module: A Sanierung auf Effizienzhaus 40, 55, Denkmal oder Passivhaus samt Bonus für nachwachsende Dämmstoffe, B I Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit demselben Bonus, B II Heizungstausch auf eine strombetriebene Wärmepumpe. Die Förderhöhe steht in der städtischen Richtlinie – bitte dort nachsehen oder beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz erfragen (07071 204-1800).

Zeitpunkt: Antragstellung ist möglich; die Richtlinie hat den Stand 15. April 2026. Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026).

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.