Photovoltaik-Förderung in Heidelberg
Für Heidelberg (69115) haben wir 4 Förderungen zu Photovoltaik-Anlage (Dach) erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.
Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 19.08.2026 gegengeprüft.
Wichtig: Anlage innerhalb eines Monats registrierenText anzeigenZuklappen
Bei Photovoltaik gibt es keinen Förderantrag – der Nullsteuersatz gilt automatisch. Dafür musst du die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.
Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Installateurs. Wer die Frist verpasst, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt.
So läuft es Schritt für Schritt →Bund
Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen (0% Mehrwertsteuer)
0 % Umsatzsteuer statt 19 % auf Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Batteriespeicher)
Für wen: Betreiber von PV-Anlagen auf/an Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden für gemeinnützige Zwecke
Gilt für Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Wechselrichter, Batteriespeicher) bei Anlagen auf/an Wohngebäuden - keine Leistungsobergrenze. Wartungs-/Garantieverträge weiterhin mit 19 % USt. Dauerhaft, nicht befristet (Stand: geprüft 2026-08-15). Kein Antrag und keine Bewerbung nötig – der Nullsteuersatz wird direkt vom Fachbetrieb auf der Rechnung angewandt.
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).
Zur offiziellen SeiteKfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Photovoltaik)
Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.
Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die PV-Strom einspeisen oder verkaufen
Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW. Balkonkraftwerke/Steckeranlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen (keine Netzeinspeisung).
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).
Zur offiziellen SeiteLand
L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (BW)
Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 €, kein Zuschuss. Laufzeit wahlweise 5, 10, 20 oder 30 Jahre bei 10 Jahren Zinsbindung. Zinssatz nach aktueller Konditionenübersicht der L-Bank.
Für wen: Selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden bis 3 Wohneinheiten in Baden-Württemberg
Finanziert werden PV-Anlage, BATTERIESPEICHER, Installation und Anschluss sowie sonstige Kosten wie Messeinrichtungen und WALLBOX. Gebäude in Baden-Württemberg mit bis zu drei Wohneinheiten; der Antragsteller muss mindestens eine Wohneinheit selbst bewohnen und die Rechnungen selbst bezahlen. Anlagengröße bis 30 kWp. ANTRAG NUR ÜBER DIE HAUSBANK, nicht direkt bei der L-Bank – und wie bei Förderkrediten üblich vor Beginn des Vorhabens. NICHT VERWECHSELN mit 'Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien' – das führt die L-Bank unter eingestellten Produkten.
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026). Vor Beginn des Vorhabens beantragen.
Zur offiziellen SeiteKommune
Rationelle Energieverwendung (Stadt Heidelberg)
Photovoltaik auf Dachflächen 100 €/kWp (förderbare Leistung bis 100 kWp) · an Fassaden, aufgeständert über extensiv begrünten Dächern oder über Parkplatzflächen 200 €/kWp (bis 50 kWp) · höchstens 10.000 € je Objekt · Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung 50 % der Kosten, höchstens 2.500 €
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in Heidelberg
WICHTIG: Gefördert wird nur der Anlagenteil, der ÜBER die Pflicht aus der baden-württembergischen Photovoltaik-Pflicht-Verordnung hinausgeht. Anlagen, die gar nicht unter die PV-Pflicht fallen, werden voll gefördert. Ziel ist eine möglichst groß ausgelegte Anlage: Bei Gebäuden mit PV-Pflicht muss die Anlage größer als 0,06 kWp je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche sein. Aufgeständerte Anlagen auf begrünten Dächern setzen die Kombination mit einer extensiven Dachbegrünung nach dem Leitfaden „Heidelberger Dach(g)arten“ voraus. Zuschüsse unter 150 € werden nicht bewilligt. „Anträge werden grundsätzlich nur entgegen genommen, wenn für die zu fördernde Maßnahme noch kein Auftrag erteilt wurde.“ Fragen: Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, 06221 5818161.
Zeitpunkt: Die aktuelle Richtlinie gilt ab 1. Juli 2026. Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026). Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.
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Förderungen für meine PLZAngaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.