Förderung der Energieberatung in Tübingen
Für Tübingen (72070) haben wir 2 Förderungen zu Energieberatung erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.
Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 19.08.2026 gegengeprüft.
Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigenZuklappen
Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.
So läuft es Schritt für Schritt →Achte darauf, dass dein Energieberater in der amtlichen Liste stehtText anzeigenZuklappen
Für den Sanierungsfahrplan (iSFP) und für Fachplanung und Baubegleitung gibt es nur dann Geld, wenn ein eingetragener Energieeffizienz-Experte die Arbeit macht. Steht dein Berater nicht in der Liste, ist die Förderung weg – und das fällt meist erst auf, wenn der Antrag schon läuft.
Für einen reinen Heizungstausch brauchst du dagegen keinen Experten – dort genügt die Erklärung deines Fachbetriebs.
Berater in der amtlichen Expertenliste suchen →Liste von BMWE, BAFA, KfW und dena · Grundlage: BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen Nr. 2, 5.5 und 9.3
Bund
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – individueller Sanierungsfahrplan
50 Prozent der Kosten, max. 650 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus); max. 850 Euro (3 oder mehr Wohneinheiten); zusätzlich einmaliger Zuschuss bis 250 Euro für WEG bei Erläuterung in Eigentümerversammlung
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-, Zweifamilienhäusern oder Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie Wohnungseigentümergemeinschaften
Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans durch Energieberaterin/-berater; bei Umsetzung der im iSFP genannten Einzelmaßnahmen (außer Heizungs- oder Fenstertausch) zusätzlich iSFP-Bonus von bis zu 2,5 Prozent auf die reguläre Förderung
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).
Zur offiziellen SeiteKommune
Sanierungsprämie (Stadt Tübingen)
Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan bis 2.000 € (Einfamilienhaus) bzw. 4.000 € (Mehrfamilienhaus); Komplettsanierung 2.500 € bzw. ab 3.000 €, höchstens 5.000 €
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in Tübingen
Förderhöhen im Einzelnen – Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan: höchstens 2.000 € für Einfamilienhäuser (bis 2 Wohneinheiten) und 4.000 € für Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten). Komplettsanierung: 2.500 € für Einfamilienhäuser; bei Mehrfamilienhäusern 3.000 € Grundbetrag zzgl. 500 € je weiterer Wohneinheit, höchstens 5.000 €. Zusätzlich Zuschuss für den Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe (Pauschale nach Bauart). Voraussetzung ist eine neutrale, qualifizierte Energieberatung nach BAFA oder KfW beziehungsweise ein Sanierungsfahrplan – die Prämie belohnt also die Umsetzung einer fachlich begleiteten Sanierung. Module: A Sanierung auf Effizienzhaus 40, 55, Denkmal oder Passivhaus samt Bonus für nachwachsende Dämmstoffe, B I Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit demselben Bonus, B II Heizungstausch auf eine strombetriebene Wärmepumpe. Die Förderhöhe steht in der städtischen Richtlinie – bitte dort nachsehen oder beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz erfragen (07071 204-1800).
Zeitpunkt: Antragstellung ist möglich; die Richtlinie hat den Stand 15. April 2026. Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026).
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