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Photovoltaik-Förderung in Ludwigsburg

Ludwigsburg hat ein eigenes Förderprogramm für Photovoltaik-Anlage, der Jahrestopf ist aber ausgeschöpft. Wann er neu aufgefüllt wird, sagt die Stadt nicht. Unabhängig davon gelten die Programme Baden-Württemberg und vom Bund.

Für Ludwigsburg (71634) haben wir 4 Förderungen zu Photovoltaik-Anlage (Dach) erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 07.09.2026 gegengeprüft.

Was wir für Ludwigsburg geprüft haben

Wir rufen eine amtliche Seite der Stadt Ludwigsburg regelmäßig ab, zuletzt am 07.09.2026. Für Photovoltaik-Anlage zahlt Ludwigsburg aus eigenen Mitteln – die Programme stehen weiter unten. Ein Programm nimmt zurzeit keine Anträge an – unten gekennzeichnet.

Wichtig: Anlage innerhalb eines Monats registrierenText anzeigen

Bei Photovoltaik gibt es keinen Förderantrag – der Nullsteuersatz gilt automatisch. Dafür musst du die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.

Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Installateurs. Wer die Frist verpasst, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt.

So läuft es Schritt für Schritt →

Förderung vom Bund: KfW und BAFA

Bundesweit

Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen (0% Mehrwertsteuer)

0 % Umsatzsteuer statt 19 % auf Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Batteriespeicher)

Für wen: Betreiber von PV-Anlagen auf/an Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden für gemeinnützige Zwecke

Gilt für Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Wechselrichter, Batteriespeicher) bei Anlagen auf/an Wohngebäuden - keine Leistungsobergrenze. Wartungs-/Garantieverträge weiterhin mit 19 % USt. Dauerhaft, nicht befristet (Stand: geprüft 2026-08-15). Kein Antrag und keine Bewerbung nötig – der Nullsteuersatz wird direkt vom Fachbetrieb auf der Rechnung angewandt. MINDESTKAPAZITÄT FÜR BATTERIESPEICHER: Batteriespeicher unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn sie dazu bestimmt sind, Strom aus begünstigten Solarmodulen zu speichern; hiervon wird ausgegangen, wenn der Speicher eine nutzbare Kapazität von mindestens 5 kWh hat.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Bundesweit

KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Photovoltaik)

Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die PV-Strom einspeisen oder verkaufen

Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW. Balkonkraftwerke/Steckeranlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen (keine Netzeinspeisung). BEREITSTELLUNGSPROVISION: Es fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an, die sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusage beginnt.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Förderung vom Land für Photovoltaik-Anlage

Baden-Württemberg

L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (BW)

Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 €, kein Zuschuss. Laufzeit wahlweise 5, 10, 20 oder 30 Jahre bei 10 Jahren Zinsbindung. Zinssatz nach aktueller Konditionenübersicht der L-Bank.

Für wen: Selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden bis 3 Wohneinheiten in Baden-Württemberg

Finanziert werden PV-Anlage, BATTERIESPEICHER, Installation und Anschluss sowie sonstige Kosten wie Messeinrichtungen und WALLBOX. Gebäude in Baden-Württemberg mit bis zu drei Wohneinheiten; der Antragsteller muss mindestens eine Wohneinheit selbst bewohnen und die Rechnungen selbst bezahlen. Anlagengröße bis 30 kWp. ANTRAG NUR ÜBER DIE HAUSBANK, nicht direkt bei der L-Bank – und wie bei Förderkrediten üblich vor Beginn des Vorhabens. NICHT VERWECHSELN mit 'Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien' – das führt die L-Bank unter eingestellten Produkten.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026). Vor Beginn des Vorhabens beantragen.

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Förderung der Stadt Ludwigsburg

Ludwigsburg

KlimaBonus Ludwigsburg

Die Quelle nennt keinen festen Betrag – die Höhe wird dort im Einzelfall bestimmt.

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Stadtgebiet Ludwigsburg

Gefördert wurden der Heizungstausch und der Umstieg auf erneuerbare Wärme wie Fernwärme oder Solarthermie, die Dämmung von Dach und Außenwänden sowie Photovoltaikanlagen, Gründächer und Stromspeicher. Die Förderhöhen richteten sich nach der Förderrichtlinie vom 01.03.2025.

Zeitpunkt: Das Förderbudget ist ausgeschöpft, das Programm wurde zum 01.09.2025 ausgesetzt. Die Stadt schreibt: „Die Stadtverwaltung wird rechtzeitig dazu informieren, falls es zu einer Neuauflage kommt“ – ein Termin steht nicht fest.

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Sagen wir Ihnen Bescheid, wenn sich das ändert?

Förderprogramme werden eingestellt, laufen aus oder bekommen neue Beträge – oft ohne Ankündigung. Der Förderradar meldet sich, wenn sich für Ludwigsburg etwas tut. Kostenlos, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.

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Fachbetriebe in und um Ludwigsburg

44 Betriebe im Umkreis von 20 km um Ludwigsburg – darunter Elektriker.

Alle Fensterbauer in Ludwigsburg

Diese Betriebe stehen hier ohne Bezahlung – das ist keine Empfehlung und keine Aussage über die Qualität ihrer Arbeit. Alle auf der Karte ansehen.

Häufige Fragen zur Förderung von Photovoltaik-Anlage in Ludwigsburg

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik-Anlage in Ludwigsburg?

Derzeit sind es 3 Programme: 2 vom Bund (KfW und BAFA), 1 vom Land. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.

Wo beantrage ich die Förderung für Photovoltaik-Anlage?

Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA, beim Land. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja, bei 1 der hier aufgeführten Programme muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (BW). Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 07. September 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.