FörderLuchs – Fördermittel für Sanierung und UmbauFörderLuchs

Förderung für Dach & Fassade in Ulm

Ulm hat ein eigenes Förderprogramm für Dach & Fassade, der Jahrestopf ist aber ausgeschöpft. Wann er neu aufgefüllt wird, sagt die Stadt nicht. Unabhängig davon gelten die Programme vom Bund.

Für Ulm (89040) haben wir 2 Förderungen zu Dach & Fassade erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 04.10.2026 gegengeprüft.

Was wir für Ulm geprüft haben

Wir rufen eine amtliche Seite der Stadt Ulm regelmäßig ab, zuletzt am 04.10.2026. Für Dach & Fassade zahlt Ulm aus eigenen Mitteln – die Programme stehen weiter unten. Ein Programm nimmt zurzeit keine Anträge an – unten gekennzeichnet.

Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigen

Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.

Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.

So läuft es Schritt für Schritt →

Förderung vom Bund: KfW und BAFA

Bundesweit

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit iSFP-Bonus 20 Prozent. Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: 30.000 EUR für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 EUR

Für wen: Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen (Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich diese Grenzen auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die technische Mindestanforderungen erfüllen und das energetische Niveau verbessern (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz, Fachplanung/Baubegleitung); für bestimmte Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend hinzuzuziehen; Antragstellung online über das BAFA-Portal; ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden für Anträge nach neuen Förderkonditionen WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden. iSFP-BONUS: Zusätzlich 5 Prozent, wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 EUR (Gebäude mit einer Wohneinheit) gewährt und gilt NUR für den Betrag, der dieses Mindestvolumen übersteigt. Bei mehreren Wohneinheiten steigt das Mindestvolumen entsprechend. Eine Summierung mehrerer Anträge desselben Jahres erfolgt nicht. WPB-BONUS (WORST PERFORMING BUILDINGS): Ab voraussichtlich Q1 2027 gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle einen zusätzlichen Bonus für Worst Performing Buildings (WPB-Bonus), sofern die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP oder einer geförderten Energieberatung (Modul 2) ist. Es muss kein Mindestinvestitionsvolumen berücksichtigt werden, und der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.

Zeitpunkt: Neue TPB-IDs erforderlich ab 21.07.2026; gesonderte Regelungen für Anträge bis 20.07.2026

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Förderung der Stadt Ulm

Ulm

Ulmer Energieförderprogramm – Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen

20 € je m² Dämmfläche bei nachwachsenden Dämmstoffen · 20 € je m² Bauteilfläche beim Neubau eines Holzhauses

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter in Ulm

Gefördert werden ausdrücklich nachwachsende Dämmstoffe, nicht jede Dämmung. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt Ulm ohne Rechtsanspruch und wird nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Antrag zusammen mit den Nachweisen und der Schlussrechnung per Post oder über das Online-Formular der Stadt.

Zeitpunkt: ACHTUNG, ANTRAGSSTOPP: Die Stadt Ulm hat am 26.06.2026 angekündigt, das Energieförderprogramm zum 31. August 2026 zu stoppen. Bis dahin können Anträge mit Schlussrechnung eingereicht werden. Ab dem 1. September 2026 werden keine Anträge mehr angenommen; eine Übergangslösung wird es nicht geben. Die Stadt rät ausdrücklich davon ab, vorher Aufträge zu vergeben, wenn man auf die Förderung angewiesen ist.

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Sagen wir Ihnen Bescheid, wenn sich das ändert?

Förderprogramme werden eingestellt, laufen aus oder bekommen neue Beträge – oft ohne Ankündigung. Der Förderradar meldet sich, wenn sich für Ulm etwas tut. Kostenlos, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.

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Fachbetriebe in und um Ulm

38 Betriebe im Umkreis von 20 km um Ulm – darunter Zimmerer, Maler und Dachdecker.

Diese Betriebe stehen hier ohne Bezahlung – das ist keine Empfehlung und keine Aussage über die Qualität ihrer Arbeit. Alle auf der Karte ansehen.

Häufige Fragen zur Förderung von Dach & Fassade in Ulm

Welche Förderung gibt es für Dach & Fassade in Ulm?

Derzeit ist es ein Programm: 1 vom Bund (KfW und BAFA). Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.

Wo beantrage ich die Förderung für Dach & Fassade?

Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja, bei allen hier aufgeführten Programmen muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 04. Oktober 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.