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Photovoltaik-Förderung in Stuttgart

Stuttgart hat ein eigenes Förderprogramm für Photovoltaik-Anlage, der Jahrestopf ist aber ausgeschöpft. Anträge nimmt die Stadt trotzdem entgegen. Unabhängig davon gelten die Programme Baden-Württemberg und vom Bund.

Für Stuttgart (70173) haben wir 4 Förderungen zu Photovoltaik-Anlage (Dach) erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 04.10.2026 gegengeprüft.

Was wir für Stuttgart geprüft haben

Wir rufen 6 amtliche Seiten der Stadt Stuttgart regelmäßig ab, zuletzt am 04.10.2026. Für Photovoltaik-Anlage zahlt Stuttgart aus eigenen Mitteln – die Programme stehen weiter unten. Ein Programm nimmt zurzeit keine Anträge an – unten gekennzeichnet.

Wichtig: Anlage innerhalb eines Monats registrierenText anzeigen

Bei Photovoltaik gibt es keinen Förderantrag – der Nullsteuersatz gilt automatisch. Dafür musst du die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.

Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Installateurs. Wer die Frist verpasst, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt.

So läuft es Schritt für Schritt →

Förderung vom Bund: KfW und BAFA

Bundesweit

Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen (0% Mehrwertsteuer)

0 % Umsatzsteuer statt 19 % auf Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Batteriespeicher)

Für wen: Betreiber von PV-Anlagen auf/an Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden für gemeinnützige Zwecke

Gilt für Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Wechselrichter, Batteriespeicher) bei Anlagen auf/an Wohngebäuden - keine Leistungsobergrenze. Wartungs-/Garantieverträge weiterhin mit 19 % USt. Dauerhaft, nicht befristet (Stand: geprüft 2026-08-15). Kein Antrag und keine Bewerbung nötig – der Nullsteuersatz wird direkt vom Fachbetrieb auf der Rechnung angewandt. MINDESTKAPAZITÄT FÜR BATTERIESPEICHER: Batteriespeicher unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn sie dazu bestimmt sind, Strom aus begünstigten Solarmodulen zu speichern; hiervon wird ausgegangen, wenn der Speicher eine nutzbare Kapazität von mindestens 5 kWh hat.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Bundesweit

KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Photovoltaik)

Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die PV-Strom einspeisen oder verkaufen

Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW. Balkonkraftwerke/Steckeranlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen (keine Netzeinspeisung). BEREITSTELLUNGSPROVISION: Es fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an, die sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusage beginnt.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Förderung vom Land für Photovoltaik-Anlage

Baden-Württemberg

L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (BW)

Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 €, kein Zuschuss. Laufzeit wahlweise 5, 10, 20 oder 30 Jahre bei 10 Jahren Zinsbindung. Zinssatz nach aktueller Konditionenübersicht der L-Bank.

Für wen: Selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden bis 3 Wohneinheiten in Baden-Württemberg

Finanziert werden PV-Anlage, BATTERIESPEICHER, Installation und Anschluss sowie sonstige Kosten wie Messeinrichtungen und WALLBOX. Gebäude in Baden-Württemberg mit bis zu drei Wohneinheiten; der Antragsteller muss mindestens eine Wohneinheit selbst bewohnen und die Rechnungen selbst bezahlen. Anlagengröße bis 30 kWp. ANTRAG NUR ÜBER DIE HAUSBANK, nicht direkt bei der L-Bank – und wie bei Förderkrediten üblich vor Beginn des Vorhabens. NICHT VERWECHSELN mit 'Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien' – das führt die L-Bank unter eingestellten Produkten. BEREITSTELLUNGSZINSEN: Wird das Darlehen nicht innerhalb von 12 Monaten abgerufen, fallen danach Bereitstellungszinsen von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag an.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026). Vor Beginn des Vorhabens beantragen.

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Förderung der Stadt Stuttgart

Stuttgart

Stuttgarter Solaroffensive

Photovoltaik auf dem Dach max. 300 €/kWp · über einer Dachbegrünung oder an der Fassade max. 400 €/kWp (max. 30.000 € je Antrag) · Batteriespeicher 100 €/kWh (max. 10.000 €)

Für wen: Privatpersonen, Firmen und Vereine in Stuttgart

Die Solarmodule selbst und die Unterkonstruktion sind nicht förderfähig – gefördert werden die übrigen Positionen, die zu 50 Prozent anerkannt werden und im Angebot ausgewiesen sein müssen. Der Förderantrag muss vor der Beauftragung gestellt werden; Nachweise über den Zeitpunkt der Beauftragung bereithalten. Antrag über den Online-Dienst der Stadt. BEGRENZUNG DER SPEICHERFÖRDERUNG AUF 1 KWH/KWP: Es wird eine Speicherkapazität von 1 kWh/kWp der Solaranlage gefördert. Beispielsweise werden bei einer 10 kWp PV-Anlage maximal 10 kWh Speicher gefördert.

Zeitpunkt: Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft. Die Stadt schreibt: „Sie können Ihren Förderantrag trotzdem einreichen und nach erfolgreicher Umsetzung die Auszahlung beantragen. Weitere Fördermittel können ab 2027 wieder ausgezahlt werden.“

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Sagen wir Ihnen Bescheid, wenn sich das ändert?

Förderprogramme werden eingestellt, laufen aus oder bekommen neue Beträge – oft ohne Ankündigung. Der Förderradar meldet sich, wenn sich für Stuttgart etwas tut. Kostenlos, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.

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Fachbetriebe in und um Stuttgart

49 Betriebe im Umkreis von 20 km um Stuttgart – darunter Elektriker.

Alle Zimmerer in Stuttgart

Diese Betriebe stehen hier ohne Bezahlung – das ist keine Empfehlung und keine Aussage über die Qualität ihrer Arbeit. Alle auf der Karte ansehen.

Häufige Fragen zur Förderung von Photovoltaik-Anlage in Stuttgart

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik-Anlage in Stuttgart?

Derzeit sind es 3 Programme: 2 vom Bund (KfW und BAFA), 1 vom Land. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.

Wo beantrage ich die Förderung für Photovoltaik-Anlage?

Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA, beim Land. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja, bei 1 der hier aufgeführten Programme muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (BW). Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 04. Oktober 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.