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Photovoltaik-Förderung in Stuttgart

Für Stuttgart (70173) haben wir 4 Förderungen zu Photovoltaik-Anlage (Dach) erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 19.08.2026 gegengeprüft.

Wichtig: Anlage innerhalb eines Monats registrierenText anzeigen

Bei Photovoltaik gibt es keinen Förderantrag – der Nullsteuersatz gilt automatisch. Dafür musst du die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.

Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Installateurs. Wer die Frist verpasst, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt.

So läuft es Schritt für Schritt →

Bund

Bundesweit

Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen (0% Mehrwertsteuer)

0 % Umsatzsteuer statt 19 % auf Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Batteriespeicher)

Für wen: Betreiber von PV-Anlagen auf/an Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden für gemeinnützige Zwecke

Gilt für Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Wechselrichter, Batteriespeicher) bei Anlagen auf/an Wohngebäuden - keine Leistungsobergrenze. Wartungs-/Garantieverträge weiterhin mit 19 % USt. Dauerhaft, nicht befristet (Stand: geprüft 2026-08-15). Kein Antrag und keine Bewerbung nötig – der Nullsteuersatz wird direkt vom Fachbetrieb auf der Rechnung angewandt.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Bundesweit

KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Photovoltaik)

Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die PV-Strom einspeisen oder verkaufen

Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW. Balkonkraftwerke/Steckeranlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen (keine Netzeinspeisung).

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Land

Baden-Württemberg

L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (BW)

Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 €, kein Zuschuss. Laufzeit wahlweise 5, 10, 20 oder 30 Jahre bei 10 Jahren Zinsbindung. Zinssatz nach aktueller Konditionenübersicht der L-Bank.

Für wen: Selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden bis 3 Wohneinheiten in Baden-Württemberg

Finanziert werden PV-Anlage, BATTERIESPEICHER, Installation und Anschluss sowie sonstige Kosten wie Messeinrichtungen und WALLBOX. Gebäude in Baden-Württemberg mit bis zu drei Wohneinheiten; der Antragsteller muss mindestens eine Wohneinheit selbst bewohnen und die Rechnungen selbst bezahlen. Anlagengröße bis 30 kWp. ANTRAG NUR ÜBER DIE HAUSBANK, nicht direkt bei der L-Bank – und wie bei Förderkrediten üblich vor Beginn des Vorhabens. NICHT VERWECHSELN mit 'Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien' – das führt die L-Bank unter eingestellten Produkten.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026). Vor Beginn des Vorhabens beantragen.

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Kommune

Stuttgart

Stuttgarter Solaroffensive

Photovoltaik auf dem Dach max. 300 €/kWp · über einer Dachbegrünung oder an der Fassade max. 400 €/kWp (max. 30.000 € je Antrag) · Batteriespeicher 100 €/kWh (max. 10.000 €)

Für wen: Privatpersonen, Firmen und Vereine in Stuttgart

Die Solarmodule selbst und die Unterkonstruktion sind nicht förderfähig – gefördert werden die übrigen Positionen, die zu 50 Prozent anerkannt werden und im Angebot ausgewiesen sein müssen. Der Förderantrag muss vor der Beauftragung gestellt werden; Nachweise über den Zeitpunkt der Beauftragung bereithalten. Antrag über den Online-Dienst der Stadt.

Zeitpunkt: Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft. Die Stadt schreibt: „Sie können Ihren Förderantrag trotzdem einreichen und nach erfolgreicher Umsetzung die Auszahlung beantragen. Weitere Fördermittel können ab 2027 wieder ausgezahlt werden.“

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.