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Photovoltaik-Förderung in Rietheim-Weilheim

Rietheim-Weilheim zahlt für Photovoltaik-Anlage bis zu 500 € aus eigenen Mitteln. Der Höchstbetrag ist an Bedingungen geknüpft – welche, steht unten. Dazu kommen die Programme Baden-Württemberg und vom Bund.

Für Rietheim-Weilheim (78604) haben wir 4 Förderungen zu Photovoltaik-Anlage (Dach) erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 02.09.2026 gegengeprüft.

Was wir für Rietheim-Weilheim geprüft haben

Wir rufen eine amtliche Seite der Stadt Rietheim-Weilheim regelmäßig ab, zuletzt am 02.09.2026. Für Photovoltaik-Anlage zahlt Rietheim-Weilheim aus eigenen Mitteln – die Programme stehen weiter unten.

Wichtig: Anlage innerhalb eines Monats registrierenText anzeigen

Bei Photovoltaik gibt es keinen Förderantrag – der Nullsteuersatz gilt automatisch. Dafür musst du die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.

Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Installateurs. Wer die Frist verpasst, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt.

So läuft es Schritt für Schritt →

Förderung vom Bund: KfW und BAFA

Bundesweit

Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen (0% Mehrwertsteuer)

0 % Umsatzsteuer statt 19 % auf Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Batteriespeicher)

Für wen: Betreiber von PV-Anlagen auf/an Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden für gemeinnützige Zwecke

Gilt für Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Wechselrichter, Batteriespeicher) bei Anlagen auf/an Wohngebäuden - keine Leistungsobergrenze. Wartungs-/Garantieverträge weiterhin mit 19 % USt. Dauerhaft, nicht befristet (Stand: geprüft 2026-08-15). Kein Antrag und keine Bewerbung nötig – der Nullsteuersatz wird direkt vom Fachbetrieb auf der Rechnung angewandt. MINDESTKAPAZITÄT FÜR BATTERIESPEICHER: Batteriespeicher unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn sie dazu bestimmt sind, Strom aus begünstigten Solarmodulen zu speichern; hiervon wird ausgegangen, wenn der Speicher eine nutzbare Kapazität von mindestens 5 kWh hat.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Bundesweit

KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Photovoltaik)

Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die PV-Strom einspeisen oder verkaufen

Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW. Balkonkraftwerke/Steckeranlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen (keine Netzeinspeisung). BEREITSTELLUNGSPROVISION: Es fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an, die sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusage beginnt.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Förderung vom Land für Photovoltaik-Anlage

Baden-Württemberg

L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (BW)

Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 €, kein Zuschuss. Laufzeit wahlweise 5, 10, 20 oder 30 Jahre bei 10 Jahren Zinsbindung. Zinssatz nach aktueller Konditionenübersicht der L-Bank.

Für wen: Selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden bis 3 Wohneinheiten in Baden-Württemberg

Finanziert werden PV-Anlage, BATTERIESPEICHER, Installation und Anschluss sowie sonstige Kosten wie Messeinrichtungen und WALLBOX. Gebäude in Baden-Württemberg mit bis zu drei Wohneinheiten; der Antragsteller muss mindestens eine Wohneinheit selbst bewohnen und die Rechnungen selbst bezahlen. Anlagengröße bis 30 kWp. ANTRAG NUR ÜBER DIE HAUSBANK, nicht direkt bei der L-Bank – und wie bei Förderkrediten üblich vor Beginn des Vorhabens. NICHT VERWECHSELN mit 'Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien' – das führt die L-Bank unter eingestellten Produkten.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026). Vor Beginn des Vorhabens beantragen.

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Förderung der Stadt Rietheim-Weilheim

Rietheim-Weilheim

Förderung von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken

100 € je kWp Installationsleistung, maximal 500 € je Anlage, begrenzt auf 10% des Kaufpreises, Mindestförderbetrag 100 €; Balkonkraftwerke pauschal 100 € (max. 1 Anlage pro Haushalt)

Für wen: Gebäude- und Wohnungseigentümer in der Gemeinde Rietheim-Weilheim

Kein Rechtsanspruch, freiwillige Leistung der Gemeinde, Förderung nur solange Mittel des Programms (Gesamtvolumen 7.500 €) verfügbar sind (Windhundprinzip); Anschaffung vor Freigabe der Fördermittel ist zuschussschädlich

Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.

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Häufige Fragen zur Förderung von Photovoltaik-Anlage in Rietheim-Weilheim

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik-Anlage in Rietheim-Weilheim?

Derzeit sind es 4 Programme: 2 vom Bund (KfW und BAFA), 1 vom Land, 1 von der Stadt Rietheim-Weilheim. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.

Wo beantrage ich die Förderung für Photovoltaik-Anlage?

Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA, beim Land, bei der Stadt Rietheim-Weilheim. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja, bei 1 der hier aufgeführten Programme muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (BW). Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 02. September 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.