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Photovoltaik-Förderung in München

Für München (80331) haben wir 3 Förderungen zu Photovoltaik-Anlage (Dach) erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 19.08.2026 gegengeprüft.

Wichtig: Anlage innerhalb eines Monats registrierenText anzeigen

Bei Photovoltaik gibt es keinen Förderantrag – der Nullsteuersatz gilt automatisch. Dafür musst du die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.

Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Installateurs. Wer die Frist verpasst, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt.

So läuft es Schritt für Schritt →

Bund

Bundesweit

Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen (0% Mehrwertsteuer)

0 % Umsatzsteuer statt 19 % auf Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Batteriespeicher)

Für wen: Betreiber von PV-Anlagen auf/an Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden für gemeinnützige Zwecke

Gilt für Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Wechselrichter, Batteriespeicher) bei Anlagen auf/an Wohngebäuden - keine Leistungsobergrenze. Wartungs-/Garantieverträge weiterhin mit 19 % USt. Dauerhaft, nicht befristet (Stand: geprüft 2026-08-15). Kein Antrag und keine Bewerbung nötig – der Nullsteuersatz wird direkt vom Fachbetrieb auf der Rechnung angewandt.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Bundesweit

KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Photovoltaik)

Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die PV-Strom einspeisen oder verkaufen

Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW. Balkonkraftwerke/Steckeranlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen (keine Netzeinspeisung).

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Kommune

München

Förderung Klimaneutrale Gebäude (Stadt München)

Aufschlag auf die Bundesförderung: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 5 % Grundförderung, dazu je 5 % als Worst-First-Zuschlag für besonders schlechte Gebäude, als Mehrfamilienhaus-Zuschlag ab drei Wohneinheiten und als Gebiets-Zuschlag · Wärmepumpe 15 % der förderfähigen Kosten · oberhalb der BEG-Höchstgrenzen zusätzlich 30 % der darüber liegenden Kosten · Sanierung zum Effizienzhaus 10 % Grundförderung plus 5 % Gebiets-Zuschlag · Photovoltaikberatung 60 % des Beratungshonorars, höchstens 3.000 € bei ein oder zwei Wohneinheiten und 15.000 € ab drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden.

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in München – der Kreis ist je Fördergegenstand gesondert festgelegt

WICHTIG: Effizienzmaßnahmen und Heizungstausch werden nur noch in KOMBINATION mit der Bundesförderung BEG-EM gefördert – ohne BEG-Zusage gibt es nichts von der Stadt. Bund und Stadt zusammen dürfen 60 % der Kosten nicht überschreiten; wird die Grenze gerissen, kürzt die Stadt entsprechend. Die BEG-Höchstgrenzen sind 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Was darüber liegt, fördert die Stadt mit 30 %. Bei Sanierungen sind die förderfähigen Kosten auf 120.000 € beziehungsweise 150.000 € begrenzt. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein: „Erst nach Erhalt der zweiten Mitteilung darf die beantragte Maßnahme umgesetzt werden.“ Ausgelaufen sind die früheren Bausteine für Photovoltaikanlagen (Anträge bis 18.12.2024) und für Neubaustandards und Passivhaus (bis 09.12.2024). Fragen: fkg.rku@muenchen.de ACHTUNG, ZWEI PUNKTE, die leicht übersehen werden: (1) Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist in München keine Förderung, sondern VORAUSSETZUNG. Einzelmaßnahmen nach Kapitel 1 und 2 der Richtlinie sind nur förderfähig, wenn zuvor eine gebäudespezifische Energieberatung in Form eines iSFP durchgeführt wurde. Ohne iSFP gibt es von der Stadt nichts – auch dann nicht, wenn die Bundesförderung bewilligt ist. (2) Eine allgemeine Energieberatung wird NICHT mehr gefördert. Die „Energetische Sanierungsberatung“ gab es nur zwischen dem 20.07.2022 und dem 18.01.2024. Die 60 % und die 3.000 € beziehen sich heute auf die Photovoltaikberatung. Ebenfalls ausgelaufen: Förderung von PV-Anlagen (Anträge bis 18.12.2024) sowie Neubaustandards und Passivhaus (bis 09.12.2024). (Geprüft am 17.08.2026 am Richtlinienheft FKG, Stand 02.07.2026.)

Zeitpunkt: Das Richtlinienheft gilt ab dem 2. Juli 2026; die Fördersystematik wurde zum 11. Dezember 2025 geändert. Kein Enddatum genannt (Stand 17.08.2026).

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.