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Balkonkraftwerk-Förderung in Köln

Für Köln (50667) haben wir 1 Förderung zu Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 19.08.2026 gegengeprüft.

Wichtig: Anlage innerhalb eines Monats registrierenText anzeigen

Bei Photovoltaik gibt es keinen Förderantrag – der Nullsteuersatz gilt automatisch. Dafür musst du die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.

Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Installateurs. Wer die Frist verpasst, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt.

So läuft es Schritt für Schritt →

Kommune

Köln

Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen (Stadt Köln)

Photovoltaik: 2–5 kWp 1.500 € · über 5–9 kWp 2.000 € · über 9–14 kWp 2.300 € · über 14 kWp 2.500 € · Batteriespeicher: 3–7 kWh 500 € · über 7–11 kWh 1.000 € · über 11 kWh 1.300 € · Steckersolargerät 150 € je Wohn- oder Gewerbeeinheit, 300 € mit Köln-Pass · Gemeinnützige Vereine deutlich mehr: Photovoltaik 6.000 bis 10.000 €, Speicher 3.500 bis 10.000 €

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter in Köln, dazu gemeinnützige Vereine

Gefördert werden fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen – Aufdach, Indach, Solardachziegel und Fassadenanlagen. Der Batteriespeicher braucht eine Hersteller- oder Zeitwertersatzgarantie über 10 Jahre; für Steckersolargeräte gibt es keine Speicherförderung. Steckersolargerät: Module 600 bis 2.000 Wp, Wechselrichter 600 bis 800 W, Eigenbau ist ausgeschlossen. Auch Inselanlagen in Kleingärten nach der Kölner Kleingartenordnung werden gefördert (150 €, mit Köln-Pass 300 €). WICHTIG: „Erst nach Zuwendungsbescheid dürfen Fachunternehmen beauftragt oder Bestellungen getätigt werden.“ Ausnahme sind Steckersolargeräte – die dürfen vorher gekauft werden, dann muss der Antrag spätestens drei Monate nach dem Kauf gestellt sein, auf eigenes Risiko. Wird das Dach gleichzeitig über das Programm „GRÜN hoch 3“ begrünt, gibt es 50 € je kWp zusätzlich. Für 2026 stehen 8 Millionen Euro bereit; das Programm läuft bis zum 31.12.2026, sofern die Mittel nicht vorher ausgeschöpft sind.

Zeitpunkt: Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026, sofern die Mittel (8 Mio. € für 2026) nicht vorher ausgeschöpft sind.

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.