Dämmungs-Förderung in Heidelberg
Für Heidelberg (69115) haben wir 4 Förderungen zu Dämmung erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.
Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 19.08.2026 gegengeprüft.
Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigenZuklappen
Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.
So läuft es Schritt für Schritt →Bund
KfW-Kredit 261 – Sanierung zum Effizienzhaus (Wohngebäude)
Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, davon Tilgungszuschuss 5-15 % je nach Effizienzhaus-Stufe (max. 22.500 Euro). Zusätzlich bis zu 10 % für ein Worst-Performing-Building und bis zu 15 % für serielle Sanierung.
Für wen: Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
Tilgungszuschuss gestaffelt: Effizienzhaus 40 NH 15 %, EH 40 EE 10 %, EH 55 NH 10 %, EH Denkmal NH 10 %, EH 55 EE / 70 NH / 85 NH / Denkmal EE je 5 %. Für EH 70 EE und EH 85 EE gibt es keinen Zuschuss. Konditionen zuletzt zum 21.07.2026 angepasst. Achtung: Das Programm steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).
Zur offiziellen SeiteBundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
15 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 30.000 € für die erste Wohneinheit – mit iSFP-Bonus 60.000 €
Für wen: Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen (Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich diese Grenzen auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die technische Mindestanforderungen erfüllen und das energetische Niveau verbessern (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz, Fachplanung/Baubegleitung); für bestimmte Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend hinzuzuziehen; Antragstellung online über das BAFA-Portal; ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden für Anträge nach neuen Förderkonditionen WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden.
Zeitpunkt: Neue TPB-IDs erforderlich ab 21.07.2026; gesonderte Regelungen für Anträge bis 20.07.2026
Zur offiziellen SeiteSteuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
20 % der Kosten, max. 40.000 Euro pro Objekt – verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Immobilien/Wohneinheiten
Nur für selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude muss bei Maßnahmenbeginn älter als 10 Jahre sein. Ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits BEG-Zuschuss, KfW-Kredit oder andere öffentliche Förderung genutzt wird – man muss sich entscheiden. Quelle: §35c EStG. Kein Förderantrag nötig – die Steuerermäßigung wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht.
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).
Zur offiziellen SeiteKommune
Rationelle Energieverwendung (Stadt Heidelberg)
Photovoltaik auf Dachflächen 100 €/kWp (förderbare Leistung bis 100 kWp) · an Fassaden, aufgeständert über extensiv begrünten Dächern oder über Parkplatzflächen 200 €/kWp (bis 50 kWp) · höchstens 10.000 € je Objekt · Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung 50 % der Kosten, höchstens 2.500 €
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in Heidelberg
WICHTIG: Gefördert wird nur der Anlagenteil, der ÜBER die Pflicht aus der baden-württembergischen Photovoltaik-Pflicht-Verordnung hinausgeht. Anlagen, die gar nicht unter die PV-Pflicht fallen, werden voll gefördert. Ziel ist eine möglichst groß ausgelegte Anlage: Bei Gebäuden mit PV-Pflicht muss die Anlage größer als 0,06 kWp je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche sein. Aufgeständerte Anlagen auf begrünten Dächern setzen die Kombination mit einer extensiven Dachbegrünung nach dem Leitfaden „Heidelberger Dach(g)arten“ voraus. Zuschüsse unter 150 € werden nicht bewilligt. „Anträge werden grundsätzlich nur entgegen genommen, wenn für die zu fördernde Maßnahme noch kein Auftrag erteilt wurde.“ Fragen: Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, 06221 5818161.
Zeitpunkt: Die aktuelle Richtlinie gilt ab 1. Juli 2026. Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026). Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.
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