FörderLuchs – Fördermittel für Sanierung und UmbauFörderLuchs

Photovoltaik-Förderung in Dortmund

Dortmund hat ein eigenes Förderprogramm für Photovoltaik-Anlage, der Jahrestopf ist aber ausgeschöpft. Wann er neu aufgefüllt wird, sagt die Stadt nicht. Unabhängig davon gelten die Programme Nordrhein-Westfalen und vom Bund.

Für Dortmund (44135) haben wir 5 Förderungen zu Photovoltaik-Anlage (Dach) erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 04.10.2026 gegengeprüft.

Was wir für Dortmund geprüft haben

Wir rufen 3 amtliche Seiten der Stadt Dortmund regelmäßig ab, zuletzt am 04.10.2026. Für Photovoltaik-Anlage zahlt Dortmund aus eigenen Mitteln – die Programme stehen weiter unten. Ein Programm nimmt zurzeit keine Anträge an – unten gekennzeichnet.

Wichtig: Anlage innerhalb eines Monats registrierenText anzeigen

Bei Photovoltaik gibt es keinen Förderantrag – der Nullsteuersatz gilt automatisch. Dafür musst du die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.

Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Installateurs. Wer die Frist verpasst, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt.

So läuft es Schritt für Schritt →

Förderung vom Bund: KfW und BAFA

Bundesweit

Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen (0% Mehrwertsteuer)

0 % Umsatzsteuer statt 19 % auf Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Batteriespeicher)

Für wen: Betreiber von PV-Anlagen auf/an Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden für gemeinnützige Zwecke

Gilt für Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Wechselrichter, Batteriespeicher) bei Anlagen auf/an Wohngebäuden - keine Leistungsobergrenze. Wartungs-/Garantieverträge weiterhin mit 19 % USt. Dauerhaft, nicht befristet (Stand: geprüft 2026-08-15). Kein Antrag und keine Bewerbung nötig – der Nullsteuersatz wird direkt vom Fachbetrieb auf der Rechnung angewandt. MINDESTKAPAZITÄT FÜR BATTERIESPEICHER: Batteriespeicher unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn sie dazu bestimmt sind, Strom aus begünstigten Solarmodulen zu speichern; hiervon wird ausgegangen, wenn der Speicher eine nutzbare Kapazität von mindestens 5 kWh hat.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Bundesweit

KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Photovoltaik)

Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die PV-Strom einspeisen oder verkaufen

Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW. Balkonkraftwerke/Steckeranlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen (keine Netzeinspeisung). BEREITSTELLUNGSPROVISION: Es fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an, die sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusage beginnt.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Förderung vom Land für Photovoltaik-Anlage

Nordrhein-Westfalen

progres.nrw – Fassaden-Photovoltaik (NRW)

Maximal 350 € je Kilowatt-Peak, höchstens 50.000 €. Gefördert werden die Mehrkosten gegenüber einer Dachanlage. Je Netzanschluss und Gebäude wird die Zuwendung nur einmal gewährt.

Für wen: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Gefördert wird nur echte Fassaden-Photovoltaik: eine Anlage, die „als Teil der Gebäudehülle in die Fassade des Gebäudes funktionell integriert ist“. Eine vor die Wand gesetzte Aufdach-Konstruktion zählt nicht. Alle baurechtlichen und – falls einschlägig – denkmalrechtlichen Anforderungen müssen erfüllt sein. Die Einspeisevergütung nach EEG bleibt möglich; die Rückzahlungspflicht bei EEG-Nutzung gilt nur für Freiflächenanlagen nach Nummer 6.1.1, nicht für Fassadenanlagen. Antrag ausschliesslich digital über das Förderportal der Bezirksregierung Arnsberg. Wichtig: Es genügt nicht, den Antrag vor Beginn zu stellen – gefördert werden nach Nummer 4.2 der Richtlinie nur Maßnahmen, „mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden ist“. Als Beginn gilt bereits jede verbindliche Bestellung oder jeder Liefer- und Leistungsvertrag. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; bewilligt wird nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (Nummer 1.3). Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag nötig. Belegstelle: Nummer 6.1.6 der Richtlinie.

Zeitpunkt: Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft (Stand 17.08.2026). Vom 10.12.2025 bis Februar 2026 war die Antragstellung ausgesetzt, weil die Mittel erschöpft waren – Anträge sind derzeit wieder möglich, aber nur solange Haushaltsmittel reichen.

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Nordrhein-Westfalen

progres.nrw – Hauselektrik im Mehrparteienhaus vor PV-Anlage (NRW)

Maximal 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 20.000 €. Je Netzanschluss und Standort nur einmal.

Für wen: Eigentümer bestehender Mehrparteienhäuser in Nordrhein-Westfalen, auch Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Voraussetzung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als 30 Kilowatt-Peak installierter Leistung – bei kleineren Anlagen gibt es nichts. Zweck ist, den Strom vor Ort in den Wohnungen nutzbar zu machen (Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung). Zuwendungsfähig sind Messsysteme und Messplätze wie Zählerschränke, Kommunikationseinheiten, Erneuerung oder Verstärkung der Haus- und Wohnungsanschlüsse, stärkere Kabel sowie der Arbeitsaufwand und die Planungskosten. Antrag ausschliesslich digital über das Förderportal der Bezirksregierung Arnsberg. Wichtig: Es genügt nicht, den Antrag vor Beginn zu stellen – gefördert werden nach Nummer 4.2 der Richtlinie nur Maßnahmen, „mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden ist“. Als Beginn gilt bereits jede verbindliche Bestellung oder jeder Liefer- und Leistungsvertrag. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; bewilligt wird nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (Nummer 1.3). Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag nötig. Belegstelle: Nummer 6.1.5 der Richtlinie.

Zeitpunkt: Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft (Stand 17.08.2026). Vom 10.12.2025 bis Februar 2026 war die Antragstellung ausgesetzt, weil die Mittel erschöpft waren – Anträge sind derzeit wieder möglich, aber nur solange Haushaltsmittel reichen.

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Förderung der Stadt Dortmund

Dortmund

Photovoltaik auf Ein- und Zweifamilienhäusern (Stadt Dortmund)

1.000 € pauschal

Für wen: Natürliche Personen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 75.000 € (Ledige) beziehungsweise 150.000 € (Zusammenveranlagte)

Der Zuschuss ist eine Pauschale und hängt nicht von der Anlagengröße ab – gefördert wird aber erst ab einer Bruttoleistung von 5 kWp. Nachzuweisen sind ein datiertes, beidseitig unterschriebenes Inbetriebnahmeprotokoll sowie die Rechnungen der Fachunternehmen mit Angabe der installierten Leistung in kWp. ANTRAGSSTOPP SEIT 05.06.2026: Aufgrund der hohen Anzahl eingegangener Anträge wurde das Förderprogramm mit Wirkung zum 05.06.2026 vorläufig gestoppt, da der Fördermittelrahmen voraussichtlich vollständig ausgeschöpft ist; neue Anträge können daher bis auf Weiteres nicht berücksichtigt werden. FRIST FÜR VERWENDUNGSNACHWEIS: Der Verwendungsnachweis muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Erhalt des Bescheides eingereicht werden; wird diese Frist überschritten, erlischt die Förderzusage und es wird kein Zuschuss ausgezahlt.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand 17.08.2026). Die frühere Haushaltssperre bis zum 31.03.2026 ist abgelaufen.

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Häufige Fragen zur Förderung von Photovoltaik-Anlage in Dortmund

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik-Anlage in Dortmund?

Derzeit sind es 4 Programme: 2 vom Bund (KfW und BAFA), 2 vom Land. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.

Wo beantrage ich die Förderung für Photovoltaik-Anlage?

Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA, beim Land. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja, bei 2 der hier aufgeführten Programme muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — progres.nrw – Fassaden-Photovoltaik (NRW) und progres.nrw – Hauselektrik im Mehrparteienhaus vor PV-Anlage (NRW). Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 04. Oktober 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.

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