FörderLuchs LogoFörderLuchs

Förderung für Dach & Fassade in Dortmund

Für Dortmund (44135) haben wir 3 Förderungen zu Dach & Fassade erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 19.08.2026 gegengeprüft.

Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigen

Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.

Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.

So läuft es Schritt für Schritt →

Bund

Bundesweit

KfW-Kredit 261 – Sanierung zum Effizienzhaus (Wohngebäude)

Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, davon Tilgungszuschuss 5-15 % je nach Effizienzhaus-Stufe (max. 22.500 Euro). Zusätzlich bis zu 10 % für ein Worst-Performing-Building und bis zu 15 % für serielle Sanierung.

Für wen: Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Tilgungszuschuss gestaffelt: Effizienzhaus 40 NH 15 %, EH 40 EE 10 %, EH 55 NH 10 %, EH Denkmal NH 10 %, EH 55 EE / 70 NH / 85 NH / Denkmal EE je 5 %. Für EH 70 EE und EH 85 EE gibt es keinen Zuschuss. Konditionen zuletzt zum 21.07.2026 angepasst. Achtung: Das Programm steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).

Zur offiziellen Seite
Bundesweit

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

15 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 30.000 € für die erste Wohneinheit – mit iSFP-Bonus 60.000 €

Für wen: Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen (Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich diese Grenzen auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die technische Mindestanforderungen erfüllen und das energetische Niveau verbessern (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz, Fachplanung/Baubegleitung); für bestimmte Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend hinzuzuziehen; Antragstellung online über das BAFA-Portal; ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden für Anträge nach neuen Förderkonditionen WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden.

Zeitpunkt: Neue TPB-IDs erforderlich ab 21.07.2026; gesonderte Regelungen für Anträge bis 20.07.2026

Zur offiziellen Seite

Kommune

Dortmund

Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung (Stadt Dortmund)

Bis zu 50 % der Kosten

Für wen: Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer in Dortmund

Teil des Programms „Klima-Luft 2030“. Gefördert werden Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und die Entsiegelung befestigter Flächen. Zusätzlich zum Zuschuss spart eine Dachbegrünung mindestens 50 % der Abwassergebühr. Der Antrag wird als Formular heruntergeladen und per Post oder E-Mail an die Klimaagentur geschickt. Die Stadt schreibt: „Eine Antragstellung ist möglich, solange entsprechende Fördermittel für dieses Programm zur Verfügung stehen.“

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand 17.08.2026). Es gilt der Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.

Zur offiziellen Seite

Das könnte dich auch betreffen

Wohnst du nicht in Dortmund?

Gib deine Postleitzahl ein – wir zeigen dir, was es bei dir gibt.

Förderungen für meine PLZ

Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.