Dämmungs-Förderung in Mannheim
Mannheim zahlt für Dämmung bis zu 15.000 € aus eigenen Mitteln. Dazu kommen die Programme vom Bund.
Für Mannheim (68159) haben wir 3 Förderungen zu Dämmung erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.
Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 07.09.2026 gegengeprüft.
Was wir für Mannheim geprüft haben
Wir rufen 3 amtliche Seiten der Stadt Mannheim regelmäßig ab, zuletzt am 07.09.2026. Für Dämmung zahlt Mannheim aus eigenen Mitteln – die Programme stehen weiter unten.
Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigenZuklappen
Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.
So läuft es Schritt für Schritt →Förderung vom Bund: KfW und BAFA
Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
20 % der Kosten, max. 40.000 Euro pro Objekt – verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Immobilien/Wohneinheiten
Nur für selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude muss bei Maßnahmenbeginn älter als 10 Jahre sein. Ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits BEG-Zuschuss, KfW-Kredit oder andere öffentliche Förderung genutzt wird – man muss sich entscheiden. Quelle: §35c EStG. Kein Förderantrag nötig – die Steuerermäßigung wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. JÄHRLICHE HÖCHSTBETRÄGE: Die Steuerermäßigung beträgt im Jahr des Abschlusses und im nächsten Jahr je 7 % der Aufwendungen, höchstens jedoch je 14.000 Euro, und im übernächsten Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 12.000 Euro für das begünstigte Objekt. ZUSCHLAG FÜR ENERGIEBERATER-KOSTEN: Für Kosten eines vom BAFA zugelassenen Energieberaters, der mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Maßnahmen beauftragt wurde, vermindert sich die tarifliche Einkommensteuer abweichend um 50 Prozent der Aufwendungen für den Energieberater. NUR EINMALIGE INANSPRUCHNAHME BEI MEHREREN EIGENTÜMERN: Steht das Eigentum am begünstigten Objekt mehreren Personen zu, können die Steuerermäßigungen nach Absatz 1 für das begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden.
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).
Zur offiziellen SeiteBundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit iSFP-Bonus 20 Prozent. Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: 30.000 EUR für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 EUR
Für wen: Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen (Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich diese Grenzen auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die technische Mindestanforderungen erfüllen und das energetische Niveau verbessern (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz, Fachplanung/Baubegleitung); für bestimmte Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend hinzuzuziehen; Antragstellung online über das BAFA-Portal; ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden für Anträge nach neuen Förderkonditionen WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden. iSFP-BONUS: Zusätzlich 5 Prozent, wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 EUR (Gebäude mit einer Wohneinheit) gewährt und gilt NUR für den Betrag, der dieses Mindestvolumen übersteigt. Bei mehreren Wohneinheiten steigt das Mindestvolumen entsprechend. Eine Summierung mehrerer Anträge desselben Jahres erfolgt nicht. WPB-BONUS (WORST PERFORMING BUILDINGS): Ab voraussichtlich Q1 2027 gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle einen zusätzlichen Bonus für Worst Performing Buildings (WPB-Bonus), sofern die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP oder einer geförderten Energieberatung (Modul 2) ist. Es muss kein Mindestinvestitionsvolumen berücksichtigt werden, und der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.
Zeitpunkt: Neue TPB-IDs erforderlich ab 21.07.2026; gesonderte Regelungen für Anträge bis 20.07.2026
Zur offiziellen SeiteFörderung der Stadt Mannheim
Energetische Sanierung (Stadt Mannheim)
Ein- und Zweifamilienhäuser bis 7.500 € (mit Boni bis 10.000 €) · Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten bis 15.000 €
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern in Mannheim
Gefördert werden Maßnahmen an Dach, Fassade oder Fenstern. Die Kombination mit der Bundesförderung (BEG) ist verpflichtend – ohne BEG-Zusage gibt es den städtischen Zuschuss nicht. Zusätzlich: 1.000 € Finanzierungsbonus bei Kreditaufnahme und 5 Prozentpunkte mehr für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen. Der Antrag muss gestellt sein, BEVOR mit der Maßnahme begonnen wird – beim SolarBonus vor der Beauftragung der Anlage. Nachträglich gestellte Anträge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und reservieren auch keinen Platz in der Förderung. Abgewickelt von der Klimaschutzagentur Mannheim. Hinweis: Die Haushaltsmittel für 2026 wurden nach Angaben der Klimaschutzagentur deutlich gekürzt (Gesamtbudget 1 Mio. € aus dem Klimafonds).
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026). Antrag zwingend vor Beginn der Maßnahme. Die Mittel für 2026 wurden gekürzt – Programme laufen, können aber unterjährig auslaufen.
Zur offiziellen SeiteSagen wir Ihnen Bescheid, wenn sich das ändert?
Förderprogramme werden eingestellt, laufen aus oder bekommen neue Beträge – oft ohne Ankündigung. Der Förderradar meldet sich, wenn sich für Mannheim etwas tut. Kostenlos, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.
Förderradar für Mannheim einrichtenFachbetriebe in und um Mannheim
164 Betriebe im Umkreis von 20 km um Mannheim – darunter Maler, Zimmerer und Dachdecker.
Alle Heizungsbauer in Mannheim
Diese Betriebe stehen hier ohne Bezahlung – das ist keine Empfehlung und keine Aussage über die Qualität ihrer Arbeit. Alle auf der Karte ansehen.
Häufige Fragen zur Förderung von Dämmung in Mannheim
Welche Förderung gibt es für Dämmung in Mannheim?
Derzeit sind es 3 Programme: 2 vom Bund (KfW und BAFA), 1 von der Stadt Mannheim. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.
Wo beantrage ich die Förderung für Dämmung?
Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA, bei der Stadt Mannheim. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Ja, bei 2 der hier aufgeführten Programme muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Energetische Sanierung (Stadt Mannheim). Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.
Wie aktuell sind diese Angaben?
Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 07. September 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.
Das könnte dich auch betreffen
Dämmung in der Umgebung
Wohnst du nicht in Mannheim?
Gib deine Postleitzahl ein – wir zeigen dir, was es bei dir gibt.
Förderungen für meine PLZAngaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.