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Förderung für Dach & Fassade in Zusmarshausen

Für Zusmarshausen (86441) haben wir 2 Förderungen zu Dach & Fassade erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 24.08.2026 gegengeprüft.

Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigen

Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.

Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.

So läuft es Schritt für Schritt →

Förderung vom Bund: KfW und BAFA

Bundesweit

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit iSFP-Bonus 20 Prozent. Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: 30.000 EUR für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 EUR

Für wen: Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen (Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich diese Grenzen auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die technische Mindestanforderungen erfüllen und das energetische Niveau verbessern (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz, Fachplanung/Baubegleitung); für bestimmte Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend hinzuzuziehen; Antragstellung online über das BAFA-Portal; ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden für Anträge nach neuen Förderkonditionen WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden. iSFP-BONUS: Zusätzlich 5 Prozent, wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 EUR (Gebäude mit einer Wohneinheit) gewährt und gilt NUR für den Betrag, der dieses Mindestvolumen übersteigt. Bei mehreren Wohneinheiten steigt das Mindestvolumen entsprechend. Eine Summierung mehrerer Anträge desselben Jahres erfolgt nicht. WPB-BONUS (WORST PERFORMING BUILDINGS): Ab voraussichtlich Q1 2027 gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle einen zusätzlichen Bonus für Worst Performing Buildings (WPB-Bonus), sofern die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP oder einer geförderten Energieberatung (Modul 2) ist. Es muss kein Mindestinvestitionsvolumen berücksichtigt werden, und der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.

Zeitpunkt: Neue TPB-IDs erforderlich ab 21.07.2026; gesonderte Regelungen für Anträge bis 20.07.2026

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Förderung der Stadt Zusmarshausen

Zusmarshausen

Kommunales Förderprogramm für private Bauherren im Sanierungsgebiet „Alter Ortskern“ Zusmarshausen

bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben bei Maßnahmen an der Gebäudeaußenhaut, bis zu 50% bei Verbesserung grüner/blauer Infrastruktur und aufwändigen Freiflächen-Neuordnungen, maximal 25.000€ im Kleinmaßnahmen-Sammelprogramm, Bagatellgrenze 5.000€ Fördersumme

Für wen: Eigentümer und Erbbauberechtigte von Gebäuden/Grundstücken im Geltungsbereich (Sanierungsgebiet „Alter Ortskern“), natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften

Nur Maßnahmen im festgelegten räumlichen Geltungsbereich (bestimmte Straßenzüge); kein Anspruch auf Maximalförderung; Bagatellgrenze von mind. 5.000€ Fördersumme; vorherige Abstimmung mit Sachgebiet Planen und Bauen sowie Modernisierungsvereinbarung vor Baubeginn erforderlich; nicht förderfähig sind u.a. Photovoltaik-/Solaranlagen, Gebäudedämmung, Modernisierung der Anlagentechnik, Kunststofffenster, Neubaumaßnahmen; kein Rechtsanspruch auf Förderung, abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln; Ausschluss von Mehrfachförderung für dieselbe Maßnahme GÜLTIGKEITSFRIST DER VEREINBARUNG IM KLEINMASSNAHMENPROGRAMM: Eine abgeschlossene Vereinbarung im Kleinmaßnahmenprogramm (<25.000€ Zuschuss) verliert ihre Gültigkeit, wenn die jeweilige Maßnahme nicht innerhalb des Jahres, in dem die Vereinbarung geschlossen wurde, baulich fertiggestellt wird.

Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.

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Häufige Fragen zur Förderung von Dach & Fassade in Zusmarshausen

Welche Förderung gibt es für Dach & Fassade in Zusmarshausen?

Derzeit sind es 2 Programme: 1 vom Bund (KfW und BAFA), 1 von der Stadt Zusmarshausen. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.

Wo beantrage ich die Förderung für Dach & Fassade?

Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA, bei der Stadt Zusmarshausen. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja, bei 1 der hier aufgeführten Programme muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 24. August 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.