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Förderung für Dach & Fassade in Mannheim

Für Mannheim (68159) haben wir 4 Förderungen zu Dach & Fassade erfasst, davon 2 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 19.08.2026 gegengeprüft.

Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigen

Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.

Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.

So läuft es Schritt für Schritt →

Bund

Bundesweit

KfW-Kredit 261 – Sanierung zum Effizienzhaus (Wohngebäude)

Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, davon Tilgungszuschuss 5-15 % je nach Effizienzhaus-Stufe (max. 22.500 Euro). Zusätzlich bis zu 10 % für ein Worst-Performing-Building und bis zu 15 % für serielle Sanierung.

Für wen: Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Tilgungszuschuss gestaffelt: Effizienzhaus 40 NH 15 %, EH 40 EE 10 %, EH 55 NH 10 %, EH Denkmal NH 10 %, EH 55 EE / 70 NH / 85 NH / Denkmal EE je 5 %. Für EH 70 EE und EH 85 EE gibt es keinen Zuschuss. Konditionen zuletzt zum 21.07.2026 angepasst. Achtung: Das Programm steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).

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Bundesweit

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

15 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 30.000 € für die erste Wohneinheit – mit iSFP-Bonus 60.000 €

Für wen: Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen (Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich diese Grenzen auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die technische Mindestanforderungen erfüllen und das energetische Niveau verbessern (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz, Fachplanung/Baubegleitung); für bestimmte Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend hinzuzuziehen; Antragstellung online über das BAFA-Portal; ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden für Anträge nach neuen Förderkonditionen WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden.

Zeitpunkt: Neue TPB-IDs erforderlich ab 21.07.2026; gesonderte Regelungen für Anträge bis 20.07.2026

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Kommune

Mannheim

Förderprogramm Gebäudebegrünung

Bis 16.000 Euro für Dachbegrünungen, 25.000 Euro für Fassadenbegrünungen, 11.000 Euro für Entsiegelung von Flächen mit anschließender Begrünung

Für wen: Gebäude-/Grundstückseigentümer in Mannheim

Gefördert werden Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung von Flächen mit anschließender Begrünung. Teil des Mannheimer Klimafonds; die Programme wurden zum 11. März 2026 neu aufgelegt. Abgewickelt von der Klimaschutzagentur Mannheim. Der Antrag muss gestellt sein, bevor mit der Maßnahme begonnen wird – nachträglich gestellte Anträge sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand 17.08.2026). Die Mittel für 2026 wurden gekürzt – das Programm läuft, kann aber unterjährig auslaufen.

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Mannheim

Energetische Sanierung (Stadt Mannheim)

Ein- und Zweifamilienhäuser bis 7.500 € (mit Boni bis 10.000 €) · Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten bis 15.000 €

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern in Mannheim

Gefördert werden Maßnahmen an Dach, Fassade oder Fenstern. Die Kombination mit der Bundesförderung (BEG) ist verpflichtend – ohne BEG-Zusage gibt es den städtischen Zuschuss nicht. Zusätzlich: 1.000 € Finanzierungsbonus bei Kreditaufnahme und 5 Prozentpunkte mehr für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen. Der Antrag muss gestellt sein, BEVOR mit der Maßnahme begonnen wird – beim SolarBonus vor der Beauftragung der Anlage. Nachträglich gestellte Anträge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und reservieren auch keinen Platz in der Förderung. Abgewickelt von der Klimaschutzagentur Mannheim. Hinweis: Die Haushaltsmittel für 2026 wurden nach Angaben der Klimaschutzagentur deutlich gekürzt (Gesamtbudget 1 Mio. € aus dem Klimafonds).

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand 16.08.2026). Antrag zwingend vor Beginn der Maßnahme. Die Mittel für 2026 wurden gekürzt – Programme laufen, können aber unterjährig auslaufen.

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.