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Balkonkraftwerk-Förderung in Ulm

Für Ulm (89040) haben wir 1 Förderung zu Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und werden regelmäßig gegengeprüft.

Wichtig: Anlage innerhalb eines Monats registrierenText anzeigen

Bei Photovoltaik gibt es keinen Förderantrag – der Nullsteuersatz gilt automatisch. Dafür musst du die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.

Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Installateurs. Wer die Frist verpasst, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt.

So läuft es Schritt für Schritt →

Kommune

Ulm

Ulmer Energieförderprogramm – Photovoltaik und Solarthermie

Prüfung bestehender Photovoltaik- und Solarthermieanlagen: 50 %, höchstens 500 € · Stecker-PV-Anlage (Balkonkraftwerk): 50 %, höchstens 100 € je Wohneinheit · Mieterstrommodell: 150 € je kWp

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter in Ulm

Der Zuschuss für die Anlagenprüfung gilt für BESTEHENDE Anlagen – es ist keine Förderung für den Neubau einer Dachanlage. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt Ulm ohne Rechtsanspruch und wird nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Antrag zusammen mit den Nachweisen und der Schlussrechnung per Post oder über das Online-Formular der Stadt.

Zeitpunkt: ACHTUNG, ANTRAGSSTOPP: Die Stadt Ulm hat am 26.06.2026 angekündigt, das Energieförderprogramm zum 31. August 2026 zu stoppen. Bis dahin können Anträge mit Schlussrechnung eingereicht werden. Ab dem 1. September 2026 werden keine Anträge mehr angenommen; eine Übergangslösung wird es nicht geben. Die Stadt rät ausdrücklich davon ab, vorher Aufträge zu vergeben, wenn man auf die Förderung angewiesen ist.

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.