FörderLuchs – Fördermittel für Sanierung und UmbauFörderLuchs

Förderung für Dach & Fassade in Freiburg im Breisgau

Freiburg im Breisgau hat ein eigenes Förderprogramm für Dach & Fassade, der Jahrestopf ist aber ausgeschöpft. Neue Anträge sind ab Januar 2027 wieder möglich. Unabhängig davon gelten die Programme vom Bund.

Für Freiburg im Breisgau (79098) haben wir 2 Förderungen zu Dach & Fassade erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 07.09.2026 gegengeprüft.

Was wir für Freiburg im Breisgau geprüft haben

Wir rufen eine amtliche Seite der Stadt Freiburg im Breisgau regelmäßig ab, zuletzt am 07.09.2026. Für Dach & Fassade zahlt Freiburg im Breisgau aus eigenen Mitteln – die Programme stehen weiter unten. Ein Programm nimmt zurzeit keine Anträge an – unten gekennzeichnet.

Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigen

Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.

Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.

So läuft es Schritt für Schritt →

Förderung vom Bund: KfW und BAFA

Bundesweit

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit iSFP-Bonus 20 Prozent. Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: 30.000 EUR für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 EUR

Für wen: Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen (Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich diese Grenzen auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die technische Mindestanforderungen erfüllen und das energetische Niveau verbessern (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz, Fachplanung/Baubegleitung); für bestimmte Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend hinzuzuziehen; Antragstellung online über das BAFA-Portal; ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden für Anträge nach neuen Förderkonditionen WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden. iSFP-BONUS: Zusätzlich 5 Prozent, wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 EUR (Gebäude mit einer Wohneinheit) gewährt und gilt NUR für den Betrag, der dieses Mindestvolumen übersteigt. Bei mehreren Wohneinheiten steigt das Mindestvolumen entsprechend. Eine Summierung mehrerer Anträge desselben Jahres erfolgt nicht. WPB-BONUS (WORST PERFORMING BUILDINGS): Ab voraussichtlich Q1 2027 gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle einen zusätzlichen Bonus für Worst Performing Buildings (WPB-Bonus), sofern die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP oder einer geförderten Energieberatung (Modul 2) ist. Es muss kein Mindestinvestitionsvolumen berücksichtigt werden, und der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.

Zeitpunkt: Neue TPB-IDs erforderlich ab 21.07.2026; gesonderte Regelungen für Anträge bis 20.07.2026

Zur offiziellen Seite

Förderung der Stadt Freiburg im Breisgau

Freiburg im Breisgau

Klimafreundlich Wohnen (Stadt Freiburg)

Die Quelle nennt keinen festen Betrag – die Höhe wird dort im Einzelfall bestimmt.

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden in Freiburg

Das Programm hat drei Bausteine: Gebäudehülle dämmen, Heizung und Lüftung erneuern, Strom mit Photovoltaik erzeugen. Die Förderhöhe hängt vom Baustein ab und wird in der städtischen Richtlinie geregelt.

Zeitpunkt: Die Mittel für 2026 sind vollständig ausgeschöpft. Die Stadt schreibt: „Anträge können wieder ab 1. Januar 2027 gestellt werden.“

Zur offiziellen Seite

Sagen wir Ihnen Bescheid, wenn sich das ändert?

Förderprogramme werden eingestellt, laufen aus oder bekommen neue Beträge – oft ohne Ankündigung. Der Förderradar meldet sich, wenn sich für Freiburg im Breisgau etwas tut. Kostenlos, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.

Förderradar für Freiburg im Breisgau einrichten

Fachbetriebe in und um Freiburg im Breisgau

47 Betriebe im Umkreis von 20 km um Freiburg im Breisgau – darunter Zimmerer, Maler und Dachdecker.

Diese Betriebe stehen hier ohne Bezahlung – das ist keine Empfehlung und keine Aussage über die Qualität ihrer Arbeit. Alle auf der Karte ansehen.

Häufige Fragen zur Förderung von Dach & Fassade in Freiburg im Breisgau

Welche Förderung gibt es für Dach & Fassade in Freiburg im Breisgau?

Derzeit ist es ein Programm: 1 vom Bund (KfW und BAFA). Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.

Wo beantrage ich die Förderung für Dach & Fassade?

Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja, bei allen hier aufgeführten Programmen muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 07. September 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.

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Förderungen für meine PLZ

Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.