Förderung der Energieberatung in Emmendingen
Für Emmendingen (79312) haben wir 7 Förderungen zu Energieberatung erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.
Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 24.08.2026 gegengeprüft.
Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigenZuklappen
Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.
So läuft es Schritt für Schritt →Achte darauf, dass dein Energieberater in der amtlichen Liste stehtText anzeigenZuklappen
Für den Sanierungsfahrplan (iSFP) und für Fachplanung und Baubegleitung gibt es nur dann Geld, wenn ein eingetragener Energieeffizienz-Experte die Arbeit macht. Steht dein Berater nicht in der Liste, ist die Förderung weg – und das fällt meist erst auf, wenn der Antrag schon läuft.
Für einen reinen Heizungstausch brauchst du dagegen keinen Experten – dort genügt die Erklärung deines Fachbetriebs.
Berater in der amtlichen Expertenliste suchen →Liste von BMWE, BAFA, KfW und dena · Grundlage: BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen Nr. 2, 5.5 und 9.3
Förderung vom Bund: KfW und BAFA
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
Kredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit (100.000 Euro bei Effizienzhaus 55/Klimafreundliches Wohngebäude, 150.000 Euro bei zusätzlichem QNG-Siegel)
Für wen: Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, Unternehmen, Vermieter, Wohnungsbaugenossenschaften und weitere, die klimafreundliche Wohngebäude bauen oder erstmalig kaufen
Höhe des Kreditbetrags abhängig von erreichter Förderstufe (Effizienzhaus 55, Klimafreundliches Wohngebäude EH40 oder mit QNG-Siegel); Nachweis durch Energieeffizienz-Experten bzw. Nachhaltigkeitsberater erforderlich; keine Förderung für Umschuldungen, Nachfinanzierungen oder Grundstückskauf; Förderung unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, kein Rechtsanspruch BEREITSTELLUNGSPROVISION: Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen, mit einer möglichen Verlängerung um maximal 24 Monate. Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag berechnet. FRIST FÜR KAUFVERTRÄGE BEI EFFIZIENZHAUS 55: Bei der Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ dürfen Kaufverträge erst ab dem 16.12.2025 geschlossen werden, auch wenn sie eine aufschiebende Bedingung enthalten; eine rückwirkende Förderung bereits abgeschlossener Kaufverträge ist nicht zulässig. Mit den Bauarbeiten vor Ort darf ebenfalls erst ab dem 16.12.2025 begonnen werden.
Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.
Zur offiziellen SeiteWohngebäude – Kredit (261)
bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit, bis zu 40% Ersparnis durch Tilgungszuschuss
Für wen: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Einzelunternehmer, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Vereine, sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, Wohnungsbaugenossenschaften
Höhe von Kreditbetrag und Tilgungszuschuss abhängig von erreichter Effizienzhaus-Stufe (EH 40/55/70/85/Denkmal, ggf. mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse); Einsatz eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten erforderlich; Bauantrag/-anzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen; zusätzliche Boni möglich (10% für Worst Performing Building, 15% für serielle Sanierung, kumulierbar); Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, kein Rechtsanspruch; nicht nutzbar für Umschuldungen, Nachfinanzierungen oder netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen. ZUSCHUSS FÜR BAUBEGLEITUNG: Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss; für die Baubegleitung übernehmen wir 50 % der Kosten. ZUSCHUSS FÜR NACHHALTIGKEITSZERTIFIZIERUNG: Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen; davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Tilgungszuschuss. FRIST FÜR FÖRDERBEDINGUNGEN (BEG-ANPASSUNG): Die KfW hat die Förderbedingungen im Produkt „Wohngebäude – Kredit“ (261) zum 21.07.2026 angepasst. Anträge, die bis zum 20.07.2026 gestellt wurden, gelten noch zu den bis dahin aktuellen Förderbedingungen.
Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.
Zur offiziellen SeiteBaubegleitung bei Neubau und Sanierungsmaßnahmen (KfW-Programm 261)
50% der Kosten, maximal 4.000 Euro
Für wen: Bauherren, die ein KfW-Effizienzhaus bauen oder Sanierungsmaßnahmen (außer Heizungstausch) über KfW- bzw. BAFA-Programme fördern lassen
Nur bei KfW-Effizienzhaus-Neubau oder bei Sanierungsmaßnahmen, die durch KfW-/BAFA-Programme gefördert werden (Heizungstausch ausgenommen); energetische Fachplanung und Baubegleitung durch Energieberater ist verpflichtend
Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.
Zur offiziellen SeiteEnergieberatung für Wohngebäude (EBW) – individueller Sanierungsfahrplan
50 Prozent der Kosten, max. 650 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus); max. 850 Euro (3 oder mehr Wohneinheiten); zusätzlich einmaliger Zuschuss bis 250 Euro für WEG bei Erläuterung in Eigentümerversammlung
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-, Zweifamilienhäusern oder Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie Wohnungseigentümergemeinschaften
Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans durch Energieberaterin/-berater; bei Umsetzung der im iSFP genannten Einzelmaßnahmen (außer Heizungs- oder Fenstertausch) bei Einzelmaßnahmen nach BEG EM zusätzlich der iSFP-Bonus (Höhe siehe dortige Richtlinie)
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).
Zur offiziellen SeiteVor-Ort-Energieberatung (BAFA)
bis zu 400 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, höchstens die Hälfte der Beratungskosten
Für wen: Hausbesitzer (Ein- und Zweifamilienhäuser)
Höchstens die Hälfte der Beratungskosten; Antragstellung erfolgt durch den Energieberater beim BAFA
Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.
Zur offiziellen SeiteHeizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Zuschuss von 30 % bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, bestehend aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (bis 16 %) und Einkommensbonus (10–40 %); förderfähige Kosten bis 28.000 Euro bei Einfamilienhäusern, gestaffelt nach Wohneinheiten bei Mehrfamilienhäusern
Für wen: Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten lassen
Bestehendes Wohngebäude (Bauantrag mind. 5 Jahre zurückliegend), Optimierung des Heizungsverteilsystems inkl. hydraulischer Abgleich, Höhe der Boni abhängig von Selbstnutzung, Alter/Art der Altheizung (Klimageschwindigkeitsbonus) und Haushaltseinkommen (Einkommensbonus); Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, kein Rechtsanspruch; Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 und entfällt ab 01.08.2028; Förderhöchstbetrag für erste Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro EINKOMMENSBONUS – GENAUE EINKOMMENSGRENZEN: Der Einkommensbonus beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtkosten bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro. FAMILIENZUSCHLAG ZUR EINKOMMENSGRENZE: Lebt in der selbstgenutzten Wohneinheit mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind, erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens pauschal und einmalig um 10.000 Euro. STAFFELUNG DER FÖRDERFÄHIGEN KOSTEN BEI MEHRFAMILIENHÄUSERN: Bei Mehrfamilienhäusern gelten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit als förderfähige Kosten. ABSENKUNG DES KLIMAGESCHWINDIGKEITSBONUS: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 %.
Zeitpunkt: Anpassung der Förderbedingungen zum 21.07.2026; Anträge bis 20.07.2026 nach bisherigen Bedingungen möglich
Zur offiziellen SeiteFörderung der Stadt Emmendingen
Energiehaus Emmendingen
Seit 1. Juli 2021 stellt die Stadt jährlich 70.000 € aus eigenen Mitteln für das Förderprogramm zur Verfügung
Für wen: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in den Stadt- und Ortsteilen von Emmendingen
Gesamtbudget der Stadt von jährlich 70.000 €; Förderung von Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Wohngebäuden sowie Umstellung auf regenerative Energien; konkrete Förderhöhe pro Antragsteller nicht angegeben
Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.
Zur offiziellen SeiteHäufige Fragen zur Förderung von Energieberatung in Emmendingen
Welche Förderung gibt es für Energieberatung in Emmendingen?
Derzeit sind es 7 Programme: 6 vom Bund (KfW und BAFA), 1 von der Stadt Emmendingen. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.
Wo beantrage ich die Förderung für Energieberatung?
Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA, bei der Stadt Emmendingen. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.
Wie aktuell sind diese Angaben?
Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 24. August 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.
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Förderungen für meine PLZAngaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.