FörderLuchs – Fördermittel für Sanierung und UmbauFörderLuchs

Dämmungs-Förderung in Rödinghausen

Für Rödinghausen (32289) haben wir 4 Förderungen zu Dämmung erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 24.08.2026 gegengeprüft.

Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigen

Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.

Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.

So läuft es Schritt für Schritt →

Förderung vom Bund: KfW und BAFA

Bundesweit

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

20 % der Kosten, max. 40.000 Euro pro Objekt – verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Immobilien/Wohneinheiten

Nur für selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude muss bei Maßnahmenbeginn älter als 10 Jahre sein. Ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits BEG-Zuschuss, KfW-Kredit oder andere öffentliche Förderung genutzt wird – man muss sich entscheiden. Quelle: §35c EStG. Kein Förderantrag nötig – die Steuerermäßigung wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. JÄHRLICHE HÖCHSTBETRÄGE: Die Steuerermäßigung beträgt im Jahr des Abschlusses und im nächsten Jahr je 7 % der Aufwendungen, höchstens jedoch je 14.000 Euro, und im übernächsten Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 12.000 Euro für das begünstigte Objekt. ZUSCHLAG FÜR ENERGIEBERATER-KOSTEN: Für Kosten eines vom BAFA zugelassenen Energieberaters, der mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Maßnahmen beauftragt wurde, vermindert sich die tarifliche Einkommensteuer abweichend um 50 Prozent der Aufwendungen für den Energieberater.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).

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Bundesweit

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit iSFP-Bonus 20 Prozent. Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: 30.000 EUR für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 EUR

Für wen: Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen (Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich diese Grenzen auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die technische Mindestanforderungen erfüllen und das energetische Niveau verbessern (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz, Fachplanung/Baubegleitung); für bestimmte Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend hinzuzuziehen; Antragstellung online über das BAFA-Portal; ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden für Anträge nach neuen Förderkonditionen WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden. iSFP-BONUS: Zusätzlich 5 Prozent, wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 EUR (Gebäude mit einer Wohneinheit) gewährt und gilt NUR für den Betrag, der dieses Mindestvolumen übersteigt. Bei mehreren Wohneinheiten steigt das Mindestvolumen entsprechend. Eine Summierung mehrerer Anträge desselben Jahres erfolgt nicht. WPB-BONUS (WORST PERFORMING BUILDINGS): Ab voraussichtlich Q1 2027 gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle einen zusätzlichen Bonus für Worst Performing Buildings (WPB-Bonus), sofern die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP oder einer geförderten Energieberatung (Modul 2) ist. Es muss kein Mindestinvestitionsvolumen berücksichtigt werden, und der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.

Zeitpunkt: Neue TPB-IDs erforderlich ab 21.07.2026; gesonderte Regelungen für Anträge bis 20.07.2026

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Förderung vom Land für Dämmung

Nordrhein-Westfalen

progres.nrw – Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (NRW)

Zentrale Anlagen: maximal 2.000 € je Gebäude beziehungsweise je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Dezentrale Anlagen: maximal 200 € pro Gerät oder Gerätepaar und Raum, höchstens 1.000 € je Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Für wen: Eigentümer von Bestandsgebäuden in Nordrhein-Westfalen, auch Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Nur in Bestandsgebäuden. Die energetischen Anforderungen sind streng und sollten vor der Planung geprüft werden: Der spezifische Transmissionswärmeverlust darf den Höchstwert des Gebäudeenergiegesetzes um höchstens 0,15 W/(m²·K) überschreiten. Eine Luftdichtigkeitsmessung nach DIN EN ISO 9972 muss einen n50-Wert von höchstens 2,0 pro Stunde belegen (bei mehr als 1.500 m³ Innenvolumen zusätzlich qE50 höchstens 3,0 m³/(h·m²)). Auslegung und Einregulierung nach der Nennlüftung der DIN 1946-6. Zentrale Anlagen: mindestens SFP-Klasse 3 nach DIN 16798-3 und Wärmerückgewinnung mindestens Klasse H1 nach DIN EN 13053. Dezentrale Anlagen: Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung mindestens 75 %. Nachweis durch Fachunternehmererklärung mit Herstellerbescheinigung sowie durch eine fachkundige Person nach § 88 Gebäudeenergiegesetz. Antrag ausschliesslich digital über das Förderportal der Bezirksregierung Arnsberg. Wichtig: Es genügt nicht, den Antrag vor Beginn zu stellen – gefördert werden nach Nummer 4.2 der Richtlinie nur Maßnahmen, „mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden ist“. Als Beginn gilt bereits jede verbindliche Bestellung oder jeder Liefer- und Leistungsvertrag. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; bewilligt wird nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (Nummer 1.3). Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag nötig. Belegstelle: Nummer 6.3.4 der Richtlinie.

Zeitpunkt: Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft (Stand 17.08.2026). Vom 10.12.2025 bis Februar 2026 war die Antragstellung ausgesetzt, weil die Mittel erschöpft waren – Anträge sind derzeit wieder möglich, aber nur solange Haushaltsmittel reichen.

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Förderung der Stadt Rödinghausen

Rödinghausen

Förderprogramm nachträgliche Dämmung von Gebäuden (Kreis Herford)

15 % des Investitionsvolumens, bei nachwachsenden Rohstoffen bis zu 25 %, maximale Fördersumme 1.200 Euro pro Gebäude und Person

Für wen: Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer im Kreis Herford

Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein; höherer Fördersatz nur bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (FNR-Datenbank); Fördertopf des Kreises begrenzt auf 120.000 Euro; Antragstellung ab 01.06.2023; kombinierbar mit BAFA/KfW-Förderungen

Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.

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Häufige Fragen zur Förderung von Dämmung in Rödinghausen

Welche Förderung gibt es für Dämmung in Rödinghausen?

Derzeit sind es 4 Programme: 2 vom Bund (KfW und BAFA), 1 vom Land, 1 von der Stadt Rödinghausen. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.

Wo beantrage ich die Förderung für Dämmung?

Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Land, beim Bund über KfW oder BAFA, bei der Stadt Rödinghausen. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja, bei 2 der hier aufgeführten Programme muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — progres.nrw – Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (NRW) und Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 24. August 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.