Dämmungs-Förderung in Hohenbrunn
Für Hohenbrunn (85662) haben wir 3 Förderungen zu Dämmung erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.
Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 24.08.2026 gegengeprüft.
Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigenZuklappen
Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.
So läuft es Schritt für Schritt →Förderung vom Bund: KfW und BAFA
Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
20 % der Kosten, max. 40.000 Euro pro Objekt – verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Immobilien/Wohneinheiten
Nur für selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude muss bei Maßnahmenbeginn älter als 10 Jahre sein. Ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits BEG-Zuschuss, KfW-Kredit oder andere öffentliche Förderung genutzt wird – man muss sich entscheiden. Quelle: §35c EStG. Kein Förderantrag nötig – die Steuerermäßigung wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. JÄHRLICHE HÖCHSTBETRÄGE: Die Steuerermäßigung beträgt im Jahr des Abschlusses und im nächsten Jahr je 7 % der Aufwendungen, höchstens jedoch je 14.000 Euro, und im übernächsten Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 12.000 Euro für das begünstigte Objekt. ZUSCHLAG FÜR ENERGIEBERATER-KOSTEN: Für Kosten eines vom BAFA zugelassenen Energieberaters, der mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Maßnahmen beauftragt wurde, vermindert sich die tarifliche Einkommensteuer abweichend um 50 Prozent der Aufwendungen für den Energieberater.
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).
Zur offiziellen SeiteBundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit iSFP-Bonus 20 Prozent. Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: 30.000 EUR für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 EUR
Für wen: Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen (Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich diese Grenzen auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die technische Mindestanforderungen erfüllen und das energetische Niveau verbessern (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz, Fachplanung/Baubegleitung); für bestimmte Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend hinzuzuziehen; Antragstellung online über das BAFA-Portal; ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden für Anträge nach neuen Förderkonditionen WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden. iSFP-BONUS: Zusätzlich 5 Prozent, wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 EUR (Gebäude mit einer Wohneinheit) gewährt und gilt NUR für den Betrag, der dieses Mindestvolumen übersteigt. Bei mehreren Wohneinheiten steigt das Mindestvolumen entsprechend. Eine Summierung mehrerer Anträge desselben Jahres erfolgt nicht. WPB-BONUS (WORST PERFORMING BUILDINGS): Ab voraussichtlich Q1 2027 gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle einen zusätzlichen Bonus für Worst Performing Buildings (WPB-Bonus), sofern die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP oder einer geförderten Energieberatung (Modul 2) ist. Es muss kein Mindestinvestitionsvolumen berücksichtigt werden, und der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.
Zeitpunkt: Neue TPB-IDs erforderlich ab 21.07.2026; gesonderte Regelungen für Anträge bis 20.07.2026
Zur offiziellen SeiteFörderung der Stadt Hohenbrunn
Förderprogramm der Gemeinde Hohenbrunn - Energetische Sanierung
Gesamtbudget 2026: 96.000 €, davon 6.000 € für Beratungen und 90.000 € als Investitionszuschüsse; Vergabe nach Eingangsdatum der Anträge
Antragstellung vor Maßnahmenbeginn, vollständige Unterlagen, begrenztes Budget (Vergabe nach Eingangsdatum), Förderung richtet sich nach tatsächlichen Kosten und kann bewilligte Summe nicht überschreiten
Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.
Zur offiziellen SeiteHäufige Fragen zur Förderung von Dämmung in Hohenbrunn
Welche Förderung gibt es für Dämmung in Hohenbrunn?
Derzeit sind es 3 Programme: 2 vom Bund (KfW und BAFA), 1 von der Stadt Hohenbrunn. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.
Wo beantrage ich die Förderung für Dämmung?
Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA, bei der Stadt Hohenbrunn. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Ja, bei 2 der hier aufgeführten Programme muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Förderprogramm der Gemeinde Hohenbrunn - Energetische Sanierung. Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.
Wie aktuell sind diese Angaben?
Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 24. August 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.
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Förderungen für meine PLZAngaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.