FörderLuchs – Fördermittel für Sanierung und UmbauFörderLuchs

Wärmepumpen-Förderung in Ergolding

Für Ergolding (84030) haben wir 6 Förderungen zu Wärmepumpe / Heizungstausch erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 24.08.2026 gegengeprüft.

Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigen

Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.

Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.

So läuft es Schritt für Schritt →

Förderung vom Bund: KfW und BAFA

Bundesweit

KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Wärmepumpe & Solarthermie)

Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW. BEREITSTELLUNGSPROVISION: Es fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an, die sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusage beginnt.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

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Bundesweit

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

20 % der Kosten, max. 40.000 Euro pro Objekt – verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Immobilien/Wohneinheiten

Nur für selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude muss bei Maßnahmenbeginn älter als 10 Jahre sein. Ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits BEG-Zuschuss, KfW-Kredit oder andere öffentliche Förderung genutzt wird – man muss sich entscheiden. Quelle: §35c EStG. Kein Förderantrag nötig – die Steuerermäßigung wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. JÄHRLICHE HÖCHSTBETRÄGE: Die Steuerermäßigung beträgt im Jahr des Abschlusses und im nächsten Jahr je 7 % der Aufwendungen, höchstens jedoch je 14.000 Euro, und im übernächsten Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 12.000 Euro für das begünstigte Objekt. ZUSCHLAG FÜR ENERGIEBERATER-KOSTEN: Für Kosten eines vom BAFA zugelassenen Energieberaters, der mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Maßnahmen beauftragt wurde, vermindert sich die tarifliche Einkommensteuer abweichend um 50 Prozent der Aufwendungen für den Energieberater.

Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).

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BAFA Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstausch)

Die Quelle nennt keinen festen Betrag – die Höhe wird dort im Einzelfall bestimmt.

Für wen: Privathaushalte mit Eigenheim

Antrag vor Beginn der Maßnahme erforderlich; Einhaltung bestimmter technischer Standards

Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.

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Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)

Zuschuss von 30 % bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, bestehend aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (bis 16 %) und Einkommensbonus (10–40 %); förderfähige Kosten bis 28.000 Euro bei Einfamilienhäusern, gestaffelt nach Wohneinheiten bei Mehrfamilienhäusern

Für wen: Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten lassen

Bestehendes Wohngebäude (Bauantrag mind. 5 Jahre zurückliegend), Optimierung des Heizungsverteilsystems inkl. hydraulischer Abgleich, Höhe der Boni abhängig von Selbstnutzung, Alter/Art der Altheizung (Klimageschwindigkeitsbonus) und Haushaltseinkommen (Einkommensbonus); Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, kein Rechtsanspruch; Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 und entfällt ab 01.08.2028; Förderhöchstbetrag für erste Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro EINKOMMENSBONUS – GENAUE EINKOMMENSGRENZEN: Der Einkommensbonus beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtkosten bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro. FAMILIENZUSCHLAG ZUR EINKOMMENSGRENZE: Lebt in der selbstgenutzten Wohneinheit mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind, erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens pauschal und einmalig um 10.000 Euro. STAFFELUNG DER FÖRDERFÄHIGEN KOSTEN BEI MEHRFAMILIENHÄUSERN: Bei Mehrfamilienhäusern gelten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit als förderfähige Kosten. ABSENKUNG DES KLIMAGESCHWINDIGKEITSBONUS: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 %.

Zeitpunkt: Anpassung der Förderbedingungen zum 21.07.2026; Anträge bis 20.07.2026 nach bisherigen Bedingungen möglich

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KfW-Heizungsförderung 458 (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse)

Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich möglich: Klimageschwindigkeits-Bonus 16 Prozentpunkte und Einkommens-Bonus bis 40 Prozentpunkte (nur für selbstnutzende Eigentümer). Gesamtzuschuss höchstens 70 % – und nur bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Kind) höchstens 80 %.

Für wen: Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften

Förderfähige Höchstkosten: 28.000 € für Einfamilienhäuser; bei Mehrfamilienhäusern 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Antrag läuft über das KfW-Portal 'Meine KfW', NICHT über das BAFA. Einkommens-Bonus nur für SELBSTNUTZENDE Eigentümer und nur für die selbstgenutzte Wohneinheit – Vermieter bekommen ihn nicht. Gestaffelt: 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 bis 40.000 €, 10 bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen; lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig pauschal um 10.000 €. OBERGRENZE: Alle Boni zusammen sind auf 70 % gedeckelt; 80 % gelten nur bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag). WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden. Für dieselbe Maßnahme ist der Steuerbonus nach § 35c EStG ausgeschlossen. KLIMA-SPLIT-ANLAGEN: Eine Klimaanlage, die auch heizt, ist förderrechtlich eine Luft-Luft-Wärmepumpe und damit förderfähig – die KfW rechnet in ihren eigenen Beispielen eine „Luft-Luft-Wärmepumpe (Klima-Split-Anlage)“ durch, die „überwiegend zum Heizen genutzt wird und zusätzlich die Möglichkeit zum Kühlen bietet“. Entscheidend ist das Wort ÜBERWIEGEND: Für eine Anlage, die nur kühlt, gibt es keinen Cent. Sie muss die vorhandene Heizung ersetzen. Statt des hydraulischen Abgleichs verlangt die KfW bei Luftsystemen die „Anpassung der Luftvolumenströme“. Nicht als Wärmeerzeuger förderfähig sind Luft/Luft-Wärmepumpen, die ausschließlich die Ab- oder Fortluft einer raumlufttechnischen Anlage als Wärmequelle nutzen – ein Split-Gerät mit Außenluft fällt nicht darunter. (Belegt aus dem KfW-Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen“, Version 10.1 vom 07/2026, Abschnitt 4.1.3, geprüft am 17.08.2026.) VORAUSSETZUNG FÜR KLIMAGESCHWINDIGKEITS-BONUS: Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird nur gewährt, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht demontiert und entsorgt wird.

Zeitpunkt: Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte (16 → 12 → 8 → 4); er entfällt vollständig am 01.08.2028. Auch die förderfähigen Höchstkosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € (28.000 → 27.250 → 26.500 …) bis auf 22.000 € ab 01.08.2030. Grundlage: BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

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Förderung der Stadt Ergolding

Ergolding

Förderprogramm Energieeffizientes Wohnen (Sanierung/Wärme/Baustoffe)

Thermische Solaranlagen: 750 €; Wärmepumpen: 500–1.500 € je nach Art; Heizanlagen mit erneuerbaren Brennstoffen: 250–1.000 € je nach System; Heizungspumpentausch: 100 €; Energetische Sanierung von Altbauten: 1.000–5.500 € je nach Umfang; nachhaltige Baustoffe (z.B. Holz) in Neubau/Sanierung: 250–1.000 € je nach Umfang

Für wen: Privatpersonen/Hauseigentümer in Ergolding

Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden; Förderhöhe gestaffelt nach Art bzw. Umfang der Maßnahme; Doppelförderung mit anderen öffentlichen Programmen ausdrücklich zugelassen. BALKONKRAFTWERKE: Balkonkraftwerke werden mit 100 € gefördert. BATTERIESPEICHER FÜR BALKONKRAFTWERKE: Batteriespeicher für Balkonkraftwerke werden mit 100 € gefördert. PHOTOVOLTAIKANLAGEN: Photovoltaikanlagen werden mit 250 € gefördert. BATTERIESPEICHER FÜR PV-ANLAGEN: Batteriespeicher für PV-Anlagen werden mit 400 € gefördert, bei Ausstattung mit Ersatzversorgung mit 500 €.

Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.

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Häufige Fragen zur Förderung von Wärmepumpe in Ergolding

Welche Förderung gibt es für Wärmepumpe in Ergolding?

Derzeit sind es 6 Programme: 5 vom Bund (KfW und BAFA), 1 von der Stadt Ergolding. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.

Wo beantrage ich die Förderung für Wärmepumpe?

Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA, bei der Stadt Ergolding. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja, bei 3 der hier aufgeführten Programme muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — BAFA Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstausch) und Förderprogramm Energieeffizientes Wohnen (Sanierung/Wärme/Baustoffe) und weitere. Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 24. August 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.