Solarthermie-Förderung in Hammelburg
Für Hammelburg (97762) haben wir 4 Förderungen zu Solarthermie erfasst, davon 1 aus kommunalen Förderprogrammen.
Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 24.08.2026 gegengeprüft.
Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigenZuklappen
Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.
So läuft es Schritt für Schritt →Förderung vom Bund: KfW und BAFA
KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Wärmepumpe & Solarthermie)
Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100 % Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.
Für wen: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW. BEREITSTELLUNGSPROVISION: Es fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an, die sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusage beginnt.
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).
Zur offiziellen SeiteHeizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Zuschuss von 30 % bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, bestehend aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (bis 16 %) und Einkommensbonus (10–40 %); förderfähige Kosten bis 28.000 Euro bei Einfamilienhäusern, gestaffelt nach Wohneinheiten bei Mehrfamilienhäusern
Für wen: Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten lassen
Bestehendes Wohngebäude (Bauantrag mind. 5 Jahre zurückliegend), Optimierung des Heizungsverteilsystems inkl. hydraulischer Abgleich, Höhe der Boni abhängig von Selbstnutzung, Alter/Art der Altheizung (Klimageschwindigkeitsbonus) und Haushaltseinkommen (Einkommensbonus); Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, kein Rechtsanspruch; Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 und entfällt ab 01.08.2028; Förderhöchstbetrag für erste Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro EINKOMMENSBONUS – GENAUE EINKOMMENSGRENZEN: Der Einkommensbonus beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtkosten bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro. FAMILIENZUSCHLAG ZUR EINKOMMENSGRENZE: Lebt in der selbstgenutzten Wohneinheit mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind, erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens pauschal und einmalig um 10.000 Euro. STAFFELUNG DER FÖRDERFÄHIGEN KOSTEN BEI MEHRFAMILIENHÄUSERN: Bei Mehrfamilienhäusern gelten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit als förderfähige Kosten. ABSENKUNG DES KLIMAGESCHWINDIGKEITSBONUS: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 %.
Zeitpunkt: Anpassung der Förderbedingungen zum 21.07.2026; Anträge bis 20.07.2026 nach bisherigen Bedingungen möglich
Zur offiziellen SeiteKfW-Heizungsförderung 458 (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse)
Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich möglich: Klimageschwindigkeits-Bonus 16 Prozentpunkte und Einkommens-Bonus bis 40 Prozentpunkte (nur für selbstnutzende Eigentümer). Gesamtzuschuss höchstens 70 % – und nur bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Kind) höchstens 80 %.
Für wen: Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften
Förderfähige Höchstkosten: 28.000 € für Einfamilienhäuser; bei Mehrfamilienhäusern 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Antrag läuft über das KfW-Portal 'Meine KfW', NICHT über das BAFA. Einkommens-Bonus nur für SELBSTNUTZENDE Eigentümer und nur für die selbstgenutzte Wohneinheit – Vermieter bekommen ihn nicht. Gestaffelt: 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 bis 40.000 €, 10 bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen; lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig pauschal um 10.000 €. OBERGRENZE: Alle Boni zusammen sind auf 70 % gedeckelt; 80 % gelten nur bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag). WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden. Für dieselbe Maßnahme ist der Steuerbonus nach § 35c EStG ausgeschlossen. KLIMA-SPLIT-ANLAGEN: Eine Klimaanlage, die auch heizt, ist förderrechtlich eine Luft-Luft-Wärmepumpe und damit förderfähig – die KfW rechnet in ihren eigenen Beispielen eine „Luft-Luft-Wärmepumpe (Klima-Split-Anlage)“ durch, die „überwiegend zum Heizen genutzt wird und zusätzlich die Möglichkeit zum Kühlen bietet“. Entscheidend ist das Wort ÜBERWIEGEND: Für eine Anlage, die nur kühlt, gibt es keinen Cent. Sie muss die vorhandene Heizung ersetzen. Statt des hydraulischen Abgleichs verlangt die KfW bei Luftsystemen die „Anpassung der Luftvolumenströme“. Nicht als Wärmeerzeuger förderfähig sind Luft/Luft-Wärmepumpen, die ausschließlich die Ab- oder Fortluft einer raumlufttechnischen Anlage als Wärmequelle nutzen – ein Split-Gerät mit Außenluft fällt nicht darunter. (Belegt aus dem KfW-Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen“, Version 10.1 vom 07/2026, Abschnitt 4.1.3, geprüft am 17.08.2026.) VORAUSSETZUNG FÜR KLIMAGESCHWINDIGKEITS-BONUS: Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird nur gewährt, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
Zeitpunkt: Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte (16 → 12 → 8 → 4); er entfällt vollständig am 01.08.2028. Auch die förderfähigen Höchstkosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € (28.000 → 27.250 → 26.500 …) bis auf 22.000 € ab 01.08.2030. Grundlage: BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.
Zur offiziellen SeiteFörderung der Stadt Hammelburg
Energie-Check zu Hause (Verbraucherzentrale Bayern)
Eigenanteil 40 Euro pro Beratung, für einkommensschwache Haushalte mit Nachweis kostenfrei
Für wen: Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hammelburg; einkommensschwache Haushalte mit Nachweis kostenfrei
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); Eigenanteil 40 Euro, für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis kostenfrei
Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.
Zur offiziellen SeiteHäufige Fragen zur Förderung von Solarthermie in Hammelburg
Welche Förderung gibt es für Solarthermie in Hammelburg?
Derzeit sind es 4 Programme: 3 vom Bund (KfW und BAFA), 1 von der Stadt Hammelburg. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.
Wo beantrage ich die Förderung für Solarthermie?
Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: beim Bund über KfW oder BAFA, bei der Stadt Hammelburg. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Ja, bei 1 der hier aufgeführten Programme muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — KfW-Heizungsförderung 458 (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse). Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.
Wie aktuell sind diese Angaben?
Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 24. August 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.
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