FörderLuchs – Fördermittel für Sanierung und UmbauFörderLuchs

Förderung für Dach & Fassade in Kottmar

Kottmar zahlt für Dach & Fassade bis zu 30.000 € aus eigenen Mitteln. Der Höchstbetrag ist an Bedingungen geknüpft – welche, steht unten. Dazu kommen die Programme vom Bund.

Für Kottmar (02708) haben wir 4 Förderungen zu Dach & Fassade erfasst, davon 3 aus kommunalen Förderprogrammen.

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und wurden zuletzt am 07.09.2026 gegengeprüft.

Was wir für Kottmar geprüft haben

Wir rufen eine amtliche Seite der Stadt Kottmar regelmäßig ab, zuletzt am 07.09.2026. Für Dach & Fassade zahlt Kottmar aus eigenen Mitteln – die Programme stehen weiter unten.

Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigen

Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.

Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.

So läuft es Schritt für Schritt →

Förderung vom Bund: KfW und BAFA

Bundesweit

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit iSFP-Bonus 20 Prozent. Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: 30.000 EUR für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 EUR

Für wen: Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen (Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich diese Grenzen auf 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die technische Mindestanforderungen erfüllen und das energetische Niveau verbessern (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz, Fachplanung/Baubegleitung); für bestimmte Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend hinzuzuziehen; Antragstellung online über das BAFA-Portal; ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden für Anträge nach neuen Förderkonditionen WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden. iSFP-BONUS: Zusätzlich 5 Prozent, wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 EUR (Gebäude mit einer Wohneinheit) gewährt und gilt NUR für den Betrag, der dieses Mindestvolumen übersteigt. Bei mehreren Wohneinheiten steigt das Mindestvolumen entsprechend. Eine Summierung mehrerer Anträge desselben Jahres erfolgt nicht. WPB-BONUS (WORST PERFORMING BUILDINGS): Ab voraussichtlich Q1 2027 gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle einen zusätzlichen Bonus für Worst Performing Buildings (WPB-Bonus), sofern die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP oder einer geförderten Energieberatung (Modul 2) ist. Es muss kein Mindestinvestitionsvolumen berücksichtigt werden, und der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.

Zeitpunkt: Neue TPB-IDs erforderlich ab 21.07.2026; gesonderte Regelungen für Anträge bis 20.07.2026

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Förderung der Stadt Kottmar

Kottmar

Lebendige Zentren – Modernisierung und Instandsetzung (Gebäudehülle)

25 % der förderfähigen Kosten (Gebäudehülle), max. 30.000 €

Für wen: Private Gebäudeeigentümer im Fördergebiet „Denkmalort Obercunnersdorf“

Gebäude muss im Fördergebiet liegen, Maßnahme muss Sanierungszielen entsprechen und wirtschaftlich vertretbar sein, schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde vor Baubeginn erforderlich, Abstimmung mit Gemeinde Kottmar und STEG Stadtentwicklung GmbH, ggf. Denkmalschutz- und Baugenehmigung nötig; reine Instandhaltung/Schönheitsreparaturen und Luxusmodernisierungen sind ausgeschlossen.

Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.

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Kottmar

Förderprogramm "Lebendige Zentren" - private Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Ortskern Obercunnersdorf)

Modernisierung Gebäudehülle: 25 % der förderfähigen Kosten, max. 30.000 €; Komplettsanierung: nach Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB), max. 100.000 € pro Objekt; Abbruch: i. d. R. 50 € je m² Nutzfläche, max. 30.000 € je Gebäude

Für wen: Private Eigentümer von sanierungsbedürftigen Gebäuden im Fördergebiet "Denkmalort Obercunnersdorf"

Gebäude muss im Fördergebiet liegen, Maßnahme muss Sanierungszielen entsprechen und wirtschaftlich vertretbar sein, schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde vor Auftragsvergabe/Baubeginn erforderlich, Abstimmung mit Gemeinde und STEG Stadtentwicklung GmbH, ggf. Denkmalschutz-/Baugenehmigung nötig; keine Förderung von Schönheitsreparaturen, Luxusmodernisierungen oder Neubauten; Abbruch denkmalgeschützter Gebäude ausgeschlossen; genauer Beginn der Antragstellung wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht mitgeteilt

Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.

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Kottmar

Förderprogramm "Lebendige Zentren" – Sanierung privater Gebäude im Fördergebiet Obercunnersdorf

Modernisierung Gebäudehülle: 25 % der förderfähigen Kosten, max. 30.000 €; Komplettsanierung: nach Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB), max. 100.000 € pro Objekt; Abbruch: i. d. R. 50 €/m² Nutzfläche, max. 30.000 € je Gebäude

Für wen: Private Eigentümer von Gebäuden im Fördergebiet "Denkmalort Obercunnersdorf" (Gemeinde Kottmar)

Gebäude muss im Fördergebiet liegen; Maßnahme muss den Sanierungszielen entsprechen und wirtschaftlich vertretbar sein; schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde Kottmar vor Auftragsvergabe/Baubeginn erforderlich; Abstimmung mit Gemeinde und STEG, ggf. Denkmalschutz-/Baugenehmigung nötig; reine Instandhaltung, Luxusmodernisierungen und Neubauten sind nicht förderfähig; Abbruch denkmalgeschützter Gebäude ist ausgeschlossen; genauer Start der Antragstellung für private Maßnahmen wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht final bekanntgegeben

Zeitpunkt: Die Quelle nennt kein Enddatum – das Programm läuft, solange Mittel da sind.

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Sagen wir Ihnen Bescheid, wenn sich das ändert?

Förderprogramme werden eingestellt, laufen aus oder bekommen neue Beträge – oft ohne Ankündigung. Der Förderradar meldet sich, wenn sich für Kottmar etwas tut. Kostenlos, keine Werbung, jederzeit abbestellbar.

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Fachbetriebe in und um Kottmar

21 Betriebe im Umkreis von 20 km um Kottmar – darunter Dachdecker, Maler und Zimmerer.

Diese Betriebe stehen hier ohne Bezahlung – das ist keine Empfehlung und keine Aussage über die Qualität ihrer Arbeit. Alle auf der Karte ansehen.

Häufige Fragen zur Förderung von Dach & Fassade in Kottmar

Welche Förderung gibt es für Dach & Fassade in Kottmar?

Derzeit sind es 4 Programme: 1 vom Bund (KfW und BAFA), 3 von der Stadt Kottmar. Alle sind unten mit Betrag, Bedingungen und Link zur amtlichen Quelle aufgeführt.

Wo beantrage ich die Förderung für Dach & Fassade?

Jedes Programm wird dort beantragt, wo das Geld herkommt: bei der Stadt Kottmar, beim Bund über KfW oder BAFA. Bei jedem Eintrag unten steht der direkte Link zum Antrag der zuständigen Stelle. Wir vermitteln nichts und nehmen keine Anträge entgegen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja, bei 1 der hier aufgeführten Programme muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Die genaue Bedingung steht bei jedem Eintrag.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Die Quellen zu dieser Seite wurden zuletzt am 07. September 2026 abgerufen. Wir gleichen jedes veröffentlichte Programm täglich gegen die Seite der auszahlenden Stelle ab — leert eine Stadt ihren Fördertopf, steht das am nächsten Morgen hier.

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Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.